KÖLN. Der rechte YouTuber „Die vulgäre Analyse“, besser bekannt unter dem Künstlernamen „Shlomo Finkelstein“, hat am Sonntag eine einjährige Haftstrafe wegen Volksverhetzung angetreten. Verurteilt wurde er bereits am 11. Dezember 2020 vom Amtsgericht Köln, zunächst auf Bewährung, doch die Aussetzung der Haftstrafe wurde nun widerrufen, wie zuerst „Apollo News“ berichtete. Das Urteil, das inzwischen öffentlich einsehbar ist, listet insgesamt zehn Fälle auf, die „Shlomo“ der mehrfachen Volksverhetzung bezichtigen.
Bei der Mehrheit der Fälle, für die der rechte Youtuber 2020 verurteilt wurde, geht es um „Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgemeinschaften“. Insgesamt achtmal soll er sich durch „die Einblendung einer Koranverbrennung auf einem Grill“ strafbar gemacht haben. Auch „Szenen, in denen Schweinefleisch auf einem brennenden Koran“ abgebildet werden, und Videoausschnitte, die zeigen, wie „ein brennender Koran mit einer Flüssigkeit – welche Urin darstellen soll – abgelöscht wird“, waren für das Gericht die Hauptgründe für die Verurteilung.
Die Justiz argumentierte damals, daß „Shlomos“ Ziel dieser Aktionen gewesen sei, „die Religion des Islam sowie das religiöse Bekenntnis der muslimischen Menschen zu beschimpfen, herabzusetzen und zu verhöhnen und hierdurch sämtliche Nutzer, beschimpfen, herabzusetzen und zu verhöhnen“. Außerdem habe er in Kauf genommen, „sämtliche Nutzer, welche das Video zur Kenntnis nehmen konnten, ebenfalls zu einer feindseligen Haltung gegen die Religion des Islam und gegen das religiöse Bekenntnis muslimischer Menschen anzureizen“.
Eine Fledermaus wird zum Problem
Auch „Shlomos“ wechselnde Profilbilder wurden vom Gericht beanstandet. Er soll sich sechsmal der Volksverhetzung schuldig gemacht haben, weil er eine abstrakte Comic-Karikatur des englischen Philosophen Samuel Johnson eingeblendet hat, die ihn als ein Mischwesen aus Mensch und Fledermaus darstellt – mit Hakennase, jüdischen Schläfenlocken, einem Zylinder mit Davidstern und spitzen Zähnen.
Das Amtsgericht schloß daraus, „daß für einen Betrachter des Videos ersichtlich war, daß besagte Kreuzung aus Fledermaus und Mensch einen jüdischen Menschen darstellen sollte“.
„Shlomo“ ist seit Jahren israelsolidarisch
In einem anderen Video soll das Comic-Bild „durch eine große Hakennase und durch rot leuchtende Augen sowie ein Rattengebiß entstellt und auf einen Rattenkörper montiert“ worden sein. „Shlomos“ Ziel soll es gewesen sein, „die in Deutschland lebenden Menschen jüdischen Glaubens nicht als gleichwertige Menschen, sondern sie als verachtenswert, minderwertig und den Tieren gleichstehend“ zu degradieren.
Der satirische Kontext sei nicht klar gewesen. Daß „Shlomo“ seinen Spitznamen von rechtsradikalen Kritikern wegen seiner offenen Israelsolidarität bekommen und ihn daraufhin selbstironisch adaptiert hatte, ließ das Gericht nicht gelten.
Sein Streaming-Partner „KasperKast“, mit dem er seit mehreren Jahren jeden Sonntag die YouTube-Show „Honigwabe“ moderiert, kündigte Neuigkeiten zu dem Fall innerhalb der kommenden Tage an. Warum die Bewährung zurückgenommen wurde und gegen welche Auflagen er verstoßen haben soll, will die Staatsanwaltschaft laut Apollo News nicht sagen. (st)