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Zwei Jahre Ukrainekrieg: Gericht: Videoprojektion auf russische Botschaft als Protestform unzulässig

Zwei Jahre Ukrainekrieg: Gericht: Videoprojektion auf russische Botschaft als Protestform unzulässig

Zwei Jahre Ukrainekrieg: Gericht: Videoprojektion auf russische Botschaft als Protestform unzulässig

Auf dem Foto befindet sich das Gebäude der russischen Botschaft in Berlin. (Themenbild/Symbolbild)
Auf dem Foto befindet sich das Gebäude der russischen Botschaft in Berlin. (Themenbild/Symbolbild)
Das Gebäude der russischen Botschaft in Berlin: Auch die Würde der diplomatischen Mission Rußlands muß Deutschland schützen. Foto: picture alliance/dpa | Jens Kalaene
Zwei Jahre Ukrainekrieg
 

Gericht: Videoprojektion auf russische Botschaft als Protestform unzulässig

Licht aus für eine proukrainische Demo? Zumindest hat das Berliner Verwaltungsgericht verboten, das Gelände der russischen Botschaft mit Bildern des Angriffskrieges anzustrahlen. Grund dafür ist ein Abkommen aus den 60er Jahren.
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BERLIN. Das Verwaltungsgericht Berlin hat dem Verein „Vitsche“ im Eilverfahren untersagt, während eines geplanten Protests vor der russischen Botschaft Aufnahmen russischer Kriegshandlungen auf deren Gebäude zu projizieren. Das Vorgehen verletze die Würde der diplomatischen Mission, da ihr eine von ihr nicht geäußerte oder gebilligte Meinung „unzutreffend zugeschrieben“ werden könnte, begründeten die Richter die Entscheidung.

Bindend sei das Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1961, das auch von Deutschland unterzeichnet worden war. Darin hatten sich die Vertragspartner verpflichtet, sämtliche zur Erfüllung der diplomatischen Mission durch Gaststaaten benutzte Gebäude auf eigenem Boden vor Eingriffen und Störungen zu schützen. „Dahinter muß die Meinungs- und Versammlungsfreiheit zurückstehen“, erklärte das Gericht.

Jahrestag des russisch-ukrainischen Krieges als Anlaß

Zugleich betonte es, die für den Jahrestag des russischen Angriffs am 24. Februar angesetzte Demonstration sei nicht an sich verboten. Die Richter wiesen auf die Möglichkeit hin, für die geplante Projektion eine Leinwand aufzustellen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt von „Vitsche“, Patrick Heinemann, nannte die Auffassung der Polizei, die nun vom Gericht bestätigt wurde, „hanebüchen“ und mahnte, Grundrechte hätten nicht den Zweck, die Russische Föderation „vor deutschen und ukrainischen Bürgern zu schützen“.

(kuk)

Das Gebäude der russischen Botschaft in Berlin: Auch die Würde der diplomatischen Mission Rußlands muß Deutschland schützen. Foto: picture alliance/dpa | Jens Kalaene
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