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Klage gegen von Storch als Eigentor: Erstmals entscheidet Gericht: Correctiv verbreitet „falsche Tatsachen“

Klage gegen von Storch als Eigentor: Erstmals entscheidet Gericht: Correctiv verbreitet „falsche Tatsachen“

Klage gegen von Storch als Eigentor: Erstmals entscheidet Gericht: Correctiv verbreitet „falsche Tatsachen“

Correctiv-Geschäftsführer David Schraven muß eine heftige Entscheidung des Landgerichts Berlin verkraften. Fotos: picture alliance/dpa (2) | Soeren Stache & Jörg Carstensen
Correctiv-Geschäftsführer David Schraven muß eine heftige Entscheidung des Landgerichts Berlin verkraften. Fotos: picture alliance/dpa (2) | Soeren Stache & Jörg Carstensen
Correctiv-Geschäftsführer David Schraven muß eine heftige Entscheidung des Landgerichts Berlin verkraften. Fotos: picture alliance/dpa (2) | Soeren Stache & Jörg Carstensen
Klage gegen von Storch als Eigentor
 

Erstmals entscheidet Gericht: Correctiv verbreitet „falsche Tatsachen“

Daß es rechtens ist, Correctiv „dreckige Lügen“ vorzuwerfen, ist für die Redaktion schlimm. Doch die nun vorliegende Urteilsbegründung ist ein Desaster. Erstmals nimmt ein Gericht den Text auseinander.
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Unwort, Umfrage, Alternativ

BERLIN. Die Klage gegen die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch hat sich für Correctiv zur juristischen Katastrophe entwickelt. Zunächst war nur der Richterspruch bekannt geworden: Es ist erlaubt, von „dreckigen Correctiv-Lügen“ zu sprechen, wie es die Politikerin auf dem AfD-Landesparteitag im Oktober getan hatte.

Nun aber liegt die Urteilsbegründung vor. Und die hat es noch mehr in sich. Die renommierte Juristen-Plattform Legal Tribune Online (LTO) spricht von einem „fatalen Eigentor“, das Correctiv mit der Klage geschossen habe. Das sonst für seine neutrale Sprache bekannte Medium meint, das Vorgehen gegen von Storch „geht nach hinten los“.

Bisher hatten Gerichte vor allem Folgeberichte verboten, wie zum Beispiel im ZDF-„Heute-Journal“ oder in der ARD-„Tagesschau“. Doch nun bezog, so der promovierte Jurist und LTO-Chefredakteur Felix W. Zimmermann, „erstmals“ ein Gericht „Stellung zu einer zentralen Frage der Verantwortlichkeit von Correctiv – und zwar zulasten des Recherchemediums“. Dieses habe laut des Beschlusses den „falschen Eindruck“ erweckt, daß in Potsdam über die Ausweisung deutscher Staatsbürger diskutiert worden sei.

„Dreckige Correctiv-Lügen“ nicht beanstandet

Obwohl das Landgericht Berlin ausdrücklich berücksichtigte, daß der Vorwurf „dreckige Correctiv-Lüge“ tatsächlich gravierend sei und mit dieser Formulierung „eine besonders schwerwiegende und verachtenswerte Lüge“ unterstellt werde, beanstandete sie von Storchs Aussage nicht.

Es falle nämlich „maßgeblich“, so zitiert LTO aus der Urteilsbegründung, ins Gewicht, ob es hinreichende Anknüpfungstatsachen für den Lügenvorwurf gebe. Es prüfte also konkrete Anhaltspunkte, ob Correctiv „falsche Tatsachen“ verbreitet habe und ob Correctiv dies wisse. „Beides bejahte das Gericht“, schreibt das Juristen-Portal.

Der Text habe laut den Richtern bei vielen Lesern, gerade auch Journalisten, einen „unzutreffenden Eindruck“ vom Potsdamer Treffen erweckt. Vor allem ging es um die angebliche Deportation deutscher Staatsbürger. Dabei verweist das Gericht auf die presserechtlichen Verbote von Berichten in anderen Medien.

Gericht: Correctiv verbreitet Unwahrheiten

Keineswegs geht es dem Gericht aber nur um die Wirkung des Correctiv-Textes auf andere Medien, sondern auch um den Bericht selbst. Denn zum Schluß heiße es darin ausdrücklich, es gebe einen „‘Masterplan‘ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“.

Wie die JF mehrfach berichtete, hatte Correctiv vor dem Landgericht Hamburg behauptet, daß „die Teilnehmer*innen nicht über eine rechts-, insbesondere grundgesetzwidrige Verbringung oder Deportation deutscher Staatsbürger gesprochen haben“. Damit hatte das Medium ziemlich schnell den Kernvorwurf juristisch zurückgenommen. Im Text blieb er aber weiter bestehen.

In dem Verfahren gegen von Storch kam das Berliner Landgericht nun zu der Überzeugung, daß prozessual von der Unwahrheit „dieser Tatsachenbehauptung“ auszugehen sei: „Jedenfalls ist in der Öffentlichkeit durch die Berichterstattung (von Correctiv) ein entsprechender falscher Eindruck entstanden“, so das Gericht.

Entscheidend für AfD-Verbot

Für die AfD sei dieser falsche Eindruck von erheblicher Bedeutung, weil er im Verbotsverfahren eine zentrale Rolle spiele. Wie die JF berichtete, hatten kürzlich auch die 17 Verfassungsrechtler, die unaufgefordert eine rechtliche Stellungnahme an den Innen- und den Rechtsausschuß des Bundestages schickten, darauf Bezug genommen.

Sie schrieben, daß es in Potsdam um die „Umsetzbarkeit einer Abschiebung von deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern“ gegangen sei. Das Berliner Landgericht wirft Correctiv auch vor, daß es trotz der Kenntnis über den „jedenfalls mißverständlichen Inhalt“ und trotz mehrerer Aktualisierungen den unzutreffenden Eindruck nicht mit einer Klarstellung oder einem ergänzenden Hinweis ausgeräumt habe.

Die Gerichts-Entscheidung ermöglicht nun Teilnehmern des Potsdamer Treffens, vor dem Landgericht Berlin gegen Correctiv zu klagen und einen Unterlassungsanspruch durchzusetzen. Denn das konnte das Gericht nicht beschließen, weil die Klägerin Correctiv selbst war. (fh)

Correctiv-Geschäftsführer David Schraven muß eine heftige Entscheidung des Landgerichts Berlin verkraften. Fotos: picture alliance/dpa (2) | Soeren Stache & Jörg Carstensen
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