BERLIN. Correctiv ist mit einer Klage gegen die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch gescheitert. Das Journalistenportal wollte der Politikerin verbieten, im Zusammenhang mit dem Bericht über das Potsdamer Treffen von „dreckigen Correctiv-Lügen“ zu sprechen. Doch das Landgericht Berlin wies das Anliegen nach einer mündlichen Verhandlung ab.
Es ist eine von zahlreichen juristischen Niederlagen, die sich das selbsternannte „Recherchen für die Gesellschaft“-Portal seit der Veröffentlichung des Berichts im Januar abgeholt hat. Vor Gericht hatte es in einem anderen Verfahren bereits zugegeben, es sei „zutreffend“, daß „die Teilnehmer*innen nicht über eine rechts-, insbesondere grundgesetzwidrige Verbringung oder Deportation deutscher Staatsbürger gesprochen haben“.
„Correctiv betreibt keinen klassischen Journalismus“
Die angebliche Enthüllung, die im Frühjahr zehntausende Menschen gegen die AfD auf die Straße getrieben hatte, verlor damit ihren Kern.
Gegenüber der JUNGEN FREIHEIT kommentierte von Storch ihren Sieg so: „Es ist eine Schande, daß Correctiv sich erdreistet, mich wegen dieses einen Wortes aus einer Wahlkampfrede vor das Gericht zu zerren. Aber Kosten muß Correctiv nicht scheuen: Sie bekommen ja Steuermittel.“ Laut Angaben der Abgeordneten schickte das Portal gleich zwei Rechtsanwälte zur Verhandlung.
Was hat aber zu der Gerichtsentscheidung geführt? Von Storchs Rechtsanwalt und Fraktionskollege Christian Wirth erklärt das auf X so: „Correctiv begibt sich auf die Ebene des politischen Meinungskampfes und betreibt eben keinen klassischen Journalismus. Das hat das Gericht genauso erkannt. Und wer sich in diesen Kampf begibt, muß auch ein bißchen härtere Aussagen ertragen. Das ist im Rahmen der Meinungsfreiheit gedeckt.“ (fh)