BERLIN. Die Zahl der jährlichen Leistungskürzungen für unkooperative Bürgergeld-Empfänger ist seit 2019 um mehr als 70 Prozent eingebrochen. Wurden im letzten Vor-Corona-Jahr noch in 806.811 Fällen Leistungen gekürzt, waren es 2023 noch 226.000, teilte die Bundesagentur für Arbeit mit. Verglichen mit 2022 stieg die Zahl der Sanktionen im vergangenen Jahr um 77.000 an.
Von den rund 226.000 Leistungskürzungen waren laut der Behörde 128.415 erwerbsfähige Bürgergeld-Empfänger betroffen – rund 30.000 mehr als noch 2022. Gründe für den starken Rückgang sind demnach „neben den Folgen der Corona-Pandemie auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Ende 2019 und die Neuregelung der Leistungsminderungen mit Einführung des Bürgergelds zum Jahr 2023“. Allerdings hatten die Karlsruher Richter lediglich festgestellt, daß Leistungen nur noch bis maximal 30 Prozent gekürzt werden können.
Miete und Heizkosten dürfen nicht gekürzt werden
Rund 85 Prozent der verhängten Sanktionen betrafen Bürgergeld-Empfänger, die ohne wichtigen Grund nicht zu Terminen erschienen waren. Nicht gekürzt werden dürfen dabei die vollständig vom Steuerzahler getragenen Kosten für Miete und Heizung.
Zuletzt hatte es immer wieder Debatten über das Bürgergeld gegeben, das mehrheitlich mittlerweile Ausländern und ihren Verwandten zugute kommt. Union und AfD kritisierten, daß die Sozialleistung Anfang des Jahres pauschal um mehr als zwölf Prozent angehoben wurde. Inklusive aller Bonusleistungen haben Bürgergeld-Empfänger oft mehr Geld als sozialversicherungspflichtige Geringverdiener. SPD und Grüne fordern seit langem, alle Sanktionen gegen Bürgergeld-Empfänger zu streichen. (ho)