POTSDAM. Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) hat am Donnerstag den Verein „Islamisches Zentrum Fürstenwalde al-Salam“ verboten. „Wir können Vereine nicht dulden, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten. Die Glutnester der Steinzeitkultur Islamismus müssen bereits im Keim erstickt werden, um einen Flächenbrand zu verhindern“, begründete Stübgen das Verbot.
Der Verein im Landkreis Oder-Spree zählt laut den Brandenburger Sicherheitsbehörden zum „Spektrum der Muslimbruderschaft und der Terrororganisation Hamas“. Zeitgleich mit dem Verbot wurden die Vereinsräumlichkeiten und mehrere Privatwohnungen in Berlin und Brandenburg durchsucht.
Das Islamistisches Zentrum Fürstenwalde ist verboten. Dazu Innenminister #Stübgen: „Wir können Vereine nicht dulden, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten.“ Polizei vollzieht aktuell das Verbot.
— Innenministerium Brandenburg (@mik_brandenburg) September 12, 2024
Vor allem Jugendliche im Visier der Islamisten
Der Verein betreibt in Fürstenwalde die „al-Salam“-Moschee und wurde 2018 gegründet. Im Juli 2023 wurde er durch den Verfassungsschutz des Landes Brandenburg als „gesichert extremistische Bestrebung“ eingestuft. Dabei beriefen sich die Verfassungsschützer auf die „extremistische Agenda“ des Vereins.
Insbesondere die Nähe zum Hamas-nahen Spendenverein „Die barmherzigen Hände“. Nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums habe dieser mittelbar zur Terrorfinanzierung der Hamas beigetragen. Zudem verbreite die Gruppierung „unter anderem in seinen Bildungsangeboten islamistische Ansichten, die gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip gerichtet sind“, heißt es vom Brandenburger Innenministerium.
„Dieses Übel muß man an der Wurzel packen“
Beispielsweise sei auf einer Veranstaltung für Jugendliche und junge Erwachsene erklärt worden, „daß Gott der alleinig legitime Gesetzgeber“ sei. Eine Auffassung, die das Prinzip der Volkssouveränität ablehnt, das eine wichtige Grundlage unserer Demokratie und verfassungsmäßigen Ordnung darstellt. Auch die Verbreitung „israelfeindlicher und antisemitischer Inhalte“ haben beim Verbot eine Rolle gespielt.
„Gerade die Indoktrinierung junger Menschen mit extremistischem Gedankengut in organisierter Art und Weise birgt Risiken, die wir nicht akzeptieren“, betonte Stübgen. „Junge Menschen werden nicht im leeren Raum zu Extremisten, die zur Waffe greifen. Dahinter stecken immer perfide Radikalisierungsstrategien von extremistischen Organisationen und Bestrebungen. Dieses Übel muß man an der Wurzel packen.“ Dies sei man auch allen Moslems schuldig, „die bei uns rechtschaffend leben und einst vor Islamisten geflüchtet sind“. (ho)