MÜNCHEN. Die bayerische Landesregierung hat Leistungskürzungen für abgelehnte Asylbewerber gefordert. „Der Bund muß die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, um für Ausreisepflichtige effektive Anspruchseinschränkungen zu ermöglichen“, heißt es in einem Bericht aus der Kabinettssitzung am Dienstag. Eine entsprechende Änderung wolle der Freistaat im Bundesrat beantragen.
Derzeit führe die Ablehnung eines Asylantrages zu keinen Leistungskürzungen, argumentiert das Kabinett von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Gekoppelt mit dem grundliegend hohen Leistungsniveau im Vergleich zu den europäischen Nachbarn sorge das für einen Pull-Faktor. Aktuell betreffe dies rund 243.000 vollziehbar ausreisepflichtige Migranten.
Halbierung der Leistungen nach Ausreisefrist
Daher sollen Leistungen nur noch „zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Körper- und Gesundheitspflege“ ausreichen. Demnach würde ein alleinstehender Erwachsener monatlich 228 Euro anstatt der bisherigen 460 bis 563 Euro erhalten.
Zurzeit können Leistungen für Ausreisepflichtige nur gekürzt werden, wenn sie einen Ausreisetermin versäumen, trotz möglicher Ausreisemöglichkeiten das Land nicht verlassen und dafür selbst verantwortlich sind. Die bayerische Landesregierung will, daß Kürzungen eintreten, wenn eine Ausreisefrist abgelaufen ist. Dies soll auch für Personen mit einer Duldung gelten. (sv)