WIESLOCH/STUTTGART. Der Afrikaner Ahmad N. ist aus der forensischen Psychiatrie in Wiesloch ausgebrochen und hat kurz darauf eine 30jährige Verkäuferin getötet. Der Mord bringt nun den baden-württembergischen Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) in die Kritik.
Am Freitag nutzte der als Asylbewerber nach Deutschland gekommene, 33 Jahre alte Mann den Gang zu einer „Arbeitstherapie“ zur Flucht aus dem Psychiatrischen Zentrum Nordbaden. Er rannte vom Klinikgelände in die Innenstadt von Wiesloch. Seine Begleiter verloren ihn aus den Augen. Auch die herbeigerufene Polizei konnte nicht verhindern, was dann geschah.
Mord im Stadtzentrum von Wiesloch
Der polizeibekannte Gewaltverbrecher erstach um 13 Uhr offenbar wahllos die Verkäuferin Lisa S. Die 30jährige arbeitete gerade im Discount-Laden „Tedi“. Das Geschäft befindet sich im Einkaufszentrum „Kubus am Adenauer“. Das Messer hatte der trotz Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung von einem Gericht für schuldunfähig erklärte Mann offenbar vorher in einer Bäckerei gestohlen.
Die 26.000-Einwohner-Stadt, 13 Kilometer südlich von Heidelberg gelegen, steht unter Schock. Am Tatort legten viele Einwohner Blumen nieder und zündeten Kerzen an. Die Zustände im Maßregelvollzug gelten als für die Mitarbeiter unzumutbar. Die AfD-Fraktion sprach von „skandalöser Unterfinanzierung des Maßregelvollzugs“. Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) müsse vor dem Landesparlament „erklären, wie es zu einem derart desaströsen Vorfall kommen konnte“.
SPD: Grünen-Minister tat nichts gegen Zustände
Es herrsche „massiver Personal- und Platzmangel“, sagte auch der baden-württembergische SPD-Abgeordnete Florian Wahl. Zudem gebe es bauliche Mängel. Der Politiker erhob schwere Vorwürfe gegen Lucha. Dieser wisse seit Jahren von den unhaltbaren Zuständen und habe die Situation nicht verändert. Die SPD fordert eine Sondersitzung des Landtages zum Maßregelvollzug.
Die Polizei nahm Ahmad N. kurz nach dem Mord unter „Androhung des Schußwaffengebrauchs“ fest. Erneut kam er nicht in Untersuchungshaft, sondern zurück in die psychiatrische Klinik. Der Amtsrichter begründete den Beschluß damit, daß er von Schuldunfähigkeit ausgehe. (fh)