MÜNCHEN. Das Amtsgericht München hat Beschwerden gegen die Überwachung von Pressetelefonaten der „Letzten Generation“ abgelehnt. Im Juni war durch die Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung bekannt geworden, daß die Generalstaatsanwaltschaft München seit Oktober 2022 Gespräche der Gruppierung mit Medienvertretern abgehört hatte.
Daraufhin legten mehrere Journalisten Anträge auf Überprüfung der Gesetzmäßigkeit ein, da es sich um einen privaten Telefonanschluß gehandelt habe. Die Richter urteilten am Mittwoch, dies stünde der Anordnung von Überwachungsmaßnahmen nicht entgegen, da die Gesprächsinhalte mit Pressevertretern nicht im Vordergrund gestanden hatten. Diese seien als „nicht verfahrensrelevant“ eingestuft worden.
Amtsgericht: „Letzte Generation“ gefährdet die öffentliche Sicherheit
Dagegen spreche die „erhebliche Gefährdung“ der öffentlichen Sicherheit durch die Klimaradikalen für einen „intensiven, allerdings kurzen“ Eingriff in die Pressefreiheit der abgehörten Journalisten. Die Maßnahmen seien laut den Amtsrichtern zur Ermittlung der inneren Abläufe der Gruppe erfolgt, darunter des Zusammenhanges zwischen deren Öffentlichkeitsarbeit und Straftaten.
Gegen das Urteil kann Beschwerde eingelegt werden. Zuletzt hatte das Landgericht München die Einstufung der klimaradikalen Gruppe als eine „kriminelle Vereinigung“ für rechtens erklärt. Nach Auffassung der Richter seien der Zweck und die Tätigkeit der „Letzten Generation“ auf die Begehung von Straftaten gerichtet, die „kein Mittel der freiheitlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen Diskussion“ seien. (kuk)