HAMBURG. Knapp 9.000 Menschen haben bisher Anträge auf Anerkennung von Impfschäden gestellt. Wie aus Recherchen der Zeit hervorgeht, stellten mit 8.886 Geimpften einer von 10.000 eine derartige Anfrage. Die meisten Anträge gingen bei den zuständigen Landesbehörden in Thüringen ein. Kurz dahinter folgten Mecklenburg-Vorpommern und Bayern.
In den Behörden werden die Anliegen durch Fachleute geprüft, die mehrheitlich den Sozialministerien zugehörig sind. „Damit ein Impfschaden anerkannt werden kann, brauchen wir drei Tatbestände“, sagte der Leiter des zuständigen Fachbereiches in Bayern, Thomas Kerner, im Interview mit der Zeit. Dazu gehöre neben einer länger anhaltenden gesundheitlichen Schädigung auch eine staatliche Impfempfehlung sowie ein kausaler Zusammenhang.
Bundesweit wird jeder zehnte Impfschaden anerkannt
Bisher lehnten die Behörden 90 Prozent der Klagen wegen Impfschäden ab. Dabei bewilligte Nordrhein-Westfalen die meisten Anfragen (21 Prozent). Das Schlußlicht bildete Sachsen-Anhalt mit 2,2 Prozent.
Gründe für die geringe Bewilligungsquote konnten anhand der Daten nicht festgestellt werden. Laut Mediziner Bernhard Kleiser, der in Bayern selber über Impfschadensanträge entscheidet, gebe es zwar in vielen Fällen einen zeitlichen Zusammenhang, aber keine Häufung der Fälle nach einer Corona-Impfung. „Daher muß man davon ausgehen, daß so etwas nichts mit der Impfung zu tun hat“, betonte Kleiser. (JF)