FREIBURG/MÜNCHEN. Der mit Haftbefehl gesuchte künftige bayerische AfD-Landtagsabgeordnete Daniel Halemba hat sich der Polizei gestellt. Der 22jährige soll sich in Freiburg gestellt haben, wo auch Halembas Anwalt seinen Kanzleisitz hat. Die Staatsanwaltschaft Würzburg wirft dem Politiker Volksverhetzung vor.
Laut der Ermittlungsbehörde seien bei einer Hausdurchsuchung bei der Würzburger Burschenschaft Teutonia Prag, in dessen Haus Halemba zu diesem Zeitpunkt gewohnt haben soll, Gegenstände mit Kennzeichen der NSDAP sowie Aufkleber und Schriften rassistischer Natur gefunden worden. „Die Vorwürfe haben sich für uns erhärtet“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der Süddeutschen Zeitung.
Anwalt kritisiert Polizei und Staatsanwaltschaft
Halemba selbst äußerte sich in einem von seinem Anwalt, dem früheren AfD-Politiker Dubravko Mandic, verbreiteten Video und sprach davon, daß die „Repression der Staatsregierung auf die AfD“ einen neuen Höhepunkt erreicht habe. Den Haftbefehl nannte er „völlig willkürlich“.
Mein Mandant Halemba wurde heute früh um 08:00 festgenommen. Er bat mich dieses Video zu veröffentlichen pic.twitter.com/tnJVTklsus
— Dubravko Mandic (@RAMandicDu) October 30, 2023
Mandic hatte den Behörden am Sonnabend vorgeworfen, in „rechtsstaatswidriger Weise Druck auf einen Mitbeschuldigten ausgeübt und mit Haftbefehl gedroht“ zu haben. Als dieser sich geweigert habe, den AfD-Politiker zu belasten, habe man Haftbefehl gegen diesen erlassen. „Sowohl die Volksverhetzung wie auch das Verwenden von Kennzeichen setzen eine entsprechende Öffentlichkeit voraus. Dies ist bei einer Wohngemeinschaft ersichtlich nicht gegeben“, betonte Mandic.
AfD fordert Teilnahmerecht an Sitzung
Eigentlich hätte der 22jährige heute als jüngster Abgeordneter – zusammen mit dem ältesten Abgeordneten – die konstituierende Sitzung des Landtags eröffnen sollen.
Die AfD-Fraktionsvorsitzende Katrin Ebner-Steiner hatte noch am Sonntag gefordert, daß Halemba während seines „Aufenthalts im Landtag nicht von ihr als Inhaberin der Polizeigewalt verhaftet wird“. Ebner-Steiner weiter: „Das Teilnahmerecht des Abgeordneten Halemba an der Konstituierung des Verfassungsorgans als Ausdruck des Wählerwillens muß sichergestellt sein!“ (ho)