KIEL. Schleswig-Holsteins Sozial- und Gleichstellungsministerin Aminata Touré (Grüne) hat sich für die Anerkennung weiblicher Genitalverstümmelungen als Asylgrund in Deutschland ausgesprochen. „Das heißt, daß die Rechte von geflüchteten Frauen und Mädchen nun auch stärker Berücksichtigung finden müssen und geschlechtsspezifische Gewalt als Asylgrund anerkannt werden muß“, sagte sie der Neuen Osnabrücker Zeitung am Mittwoch.
Die Bundesregierung solle dazu die Istanbuler Konvention umsetzen, ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Seit 2018 ist die Konvention in Deutschland geltendes Recht. „Schon alleine die Tatsachen, dass viele Betroffene ihre Rechte nicht genau kennen oder sich nicht trauen, das Thema offen anzusprechen, kann ihre Chancen im Asylverfahren verringern“, betonte Touré. Besonders geschulte Mitarbeiter vom Bundesamt für Migration sollten Frauen und Mädchen daher besser über ihre Rechte aufklären und sensibel auf die Situation der Frauen eingehen.
Laut dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, Unicef, sind weltweit mindestens 200 Millionen Mädchen und Frauen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen. Die Dunkelziffer liege deutlich höher. Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes schätzt für Deutschland, daß mittlerweile mehr als 100.000 Frauen in Deutschland die weiblichen Genitalien verstümmelt wurden. (ca)