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Kuscheljustiz: Gericht läßt afghanischen Vergewaltiger laufen

Kuscheljustiz: Gericht läßt afghanischen Vergewaltiger laufen

Kuscheljustiz: Gericht läßt afghanischen Vergewaltiger laufen

Das Amtsgericht Regensburg: Der afghanische Vergewaltiger Mohammad M. spaziert hier als freier Mann heraus.
Das Amtsgericht Regensburg: Der afghanische Vergewaltiger Mohammad M. spaziert hier als freier Mann heraus.
Das Amtsgericht Regensburg: Vergewaltiger Mohammad M. spaziert hier als freier Mann heraus. Foto: picture alliance / dpa | Daniel Karmann
Kuscheljustiz
 

Gericht läßt afghanischen Vergewaltiger laufen

Mohammad M. steht wegen Vergewaltigung und fünf weiterer Sex-Taten vor Gericht. Doch der Zuwanderer von 2015 kommt frei – weil der Serientäter angeblich gut integriert ist.
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REGENSBURG. Das Regensburger Amtsgericht hat einen Vergewaltiger zu einem Anti-Aggressionstraining verurteilt. Obwohl er die Tat und fünf weitere sexuelle Übergriffe einräumte, muß Mohammad M. nicht ins Gefängnis. Er soll außerdem darauf achten, daß er nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut hat.

Der Mann, der 2015 mit Hunderttausenden weiteren Flüchtlingen nach Deutschland kam, forderte von seinen Opfern immer wieder gegen deren Willen Sex. Eine Frau zwang der Afghane unter einer Regensburger Brücke mit Gewalt, ihn oral zu befriedigen. Ein 16jähriges Mädchen vergewaltigte er, als dieses seine Annäherungsversuche zurückwies.

Vergewaltigungsopfer immer noch in Therapie

Die ihm von der Staatsanwaltschaft vorgeworfenen Taten ereigneten sich zwischen April 2019 und März 2022. Weil er zum Zeitpunkt der meisten Taten offenbar noch nicht älter als 21 Jahre alt gewesen sein soll, mußte er vor ein Jugendschöffengericht. Einige Opfer waren erst 16 Jahre alt. Das Mädchen, das er vor vier Jahren vergewaltigte, ist noch heute in Therapie und leidet unter dem Verbrechen.

Mohammad M. ließ sich von zwei Anwälten verteidigen. Einer teilte der Bild-Zeitung mit: „Der Richter sagte, daß er eigentlich ein Musterbeispiel dafür ist, wie man in Deutschland gut ankommen kann.“ Der zweite Anwalt erklärte: „Er ist im Prinzip voll integriert.“ M. habe einen Hauptschulabschuß und eine Ausbildung zum Anlagenmechaniker gemacht.

Angeblich verfolgter Afghane macht Urlaub in Afghanistan

Bei dem Urteil habe der Erziehungsgedanke im Vordergrund gestanden. Vor allem unter Alkoholeinfluß habe er die Taten begangen. Daher soll er, so eine der beiden Auflagen, demnächst weniger trinken.

Der 23jährige, der angeblich in Afghanistan verfolgt wird, war über den Jahreswechsel zum Urlaub in sein Heimatland geflogen. Als er Ende Januar 2023 zurückkam, hatten ihn Polizisten am Flughafen München festgenommen. Vorübergehend kam er in Untersuchungshaft, ist nach dem Urteil nun aber ein freier Mann. (fh)

Das Amtsgericht Regensburg: Vergewaltiger Mohammad M. spaziert hier als freier Mann heraus. Foto: picture alliance / dpa | Daniel Karmann
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