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Bundesgerichtshof: CSU-Maskendeals waren nicht strafbar

Bundesgerichtshof: CSU-Maskendeals waren nicht strafbar

Bundesgerichtshof: CSU-Maskendeals waren nicht strafbar

Georg Nüßlein vor dem Masken-Untersuchungsausschuß des Landtags in Bayern: kein strafbares Verhalten Foto: picture alliance/dpa | Peter Kneffel
Georg Nüßlein vor dem Masken-Untersuchungsausschuß des Landtags in Bayern: kein strafbares Verhalten Foto: picture alliance/dpa | Peter Kneffel
Georg Nüßlein vor dem Masken-Untersuchungsausschuß des Landtags in Bayern: kein strafbares Verhalten Foto: picture alliance/dpa | Peter Kneffel
Bundesgerichtshof
 

CSU-Maskendeals waren nicht strafbar

Die von zwei CSU-Politikern 2020 eingefädelten Maskendeals stellen keinen Fall von Bestechlichkeit dar. Mit dieser Urteilsbegründung entschied der Bundesgerichtshof am Mittwoch, daß Alfred Sauter und Georg Nüßlein ihre Provisionen aus der Vermittlung von Maskenkäufen behalten dürfen.
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KARLSRUHE. Die von zwei CSU-Politikern 2020 eingefädelten Maskendeals stellen keinen Fall von Bestechlichkeit dar. Mit dieser Urteilsbegründung entschied der Bundesgerichtshof am Mittwoch, daß Alfred Sauter und Georg Nüßlein ihre Provisionen aus der Vermittlung von Maskenkäufen behalten dürfen. Bei Sauter geht es dabei um 1,24 Millionen Euro, bei Nüßlein um rund 660.000 Euro.

Hintergrund: Beide Politiker hatten zu Beginn der Corona-Krise in Deutschland zwischen einem bayerischen Geschäftsmann auf der einen Seite sowie dem Bundesinnenministerium, dem Bundesgesundheitsministerium und dem bayerischen Gesundheitsministerium Maskengeschäfte eingefädelt.

Außerparlamentarisch gehandelt

„Der Bundesgerichtshof hat – wie bereits die Senate des Oberlandesgerichts sowie dem Antrag des Generalbundesanwalts entsprechend – entschieden, daß das den drei Beschuldigten vorgeworfene Verhalten“ nicht den Straftatbestand der Bestechlichkeit von Abgeordneten erfülle, teilte das Gericht mit. Auch der Unternehmer habe sich nicht der Bestechung von Abgeordneten strafbar gemacht.

Allein die Tatsache, daß sich ein Mandatsträger „bei außerparlamentarischen Betätigungen auf seinen Status beruft, um im Interesse eines Privatunternehmers Behördenentscheidungen zu beeinflussen“, erfülle nicht das Merkmal der Bestechlichkeit, urteilten die Richter in Karlsruhe. Sie betonten zugleich, daß der Gesetzgeber, falls er eine Strafbarkeitslücke erkennen sollte, darüber befinden kann, „ob er sie bestehen lassen oder durch eine neue Regelung schließen will“. Das Urteil ist unanfechtbar.

Beide sind keine Abgeordneten mehr

Die Fälle hatten 2021 für einen Sturm der Entrüstung gesorgt. Anfang 2021 hob der Bundestag die Immunität des damaligen Bundestagsabgeordneten Nüßlein auf, woraufhin dessen Büros und Privaträume durchsucht wurden. Nüßlein trat noch im März 2021 aus der CSU aus, Sauter trat im gleichen Monat aus der CSU-Landtagsfraktion aus und legte alle Parteiämter nieder.

Sowohl Nüßlein als auch Sauter hatten bei der Anbahnung der Geschäfte darauf aufmerksam gemacht, daß sie Bundestags- beziehungsweise Landtagsabgeordnete seien, allerdings die E-Mail-Adressen ihrer Kanzleien genutzt. (ho)

Georg Nüßlein vor dem Masken-Untersuchungsausschuß des Landtags in Bayern: kein strafbares Verhalten Foto: picture alliance/dpa | Peter Kneffel
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