HILDESHEIM. Die Hildesheimer Wahlkampfrede von FDP-Vize Wolfgang Kubicki hat ein weiteres Nachspiel. Nachdem die türkische Regierung zunächst den deutschen Botschafter einbestellt hatte, weil der Bundestags-Vizepräsident Präsident Recep Tayyip Erdoğan als „kleine Kanalratte“ bezeichnet hatte, zeigt dieser Kubicki nun in Deutschland an.
Der FDP-Politiker hatte Erdoğans Flüchtlingspolitik scharf kritisiert und dabei die umstrittenen Worte benutzt. Laut Spiegel beschreitet der türkische Staatspräsident deswegen nun auch persönlich den Rechtsweg. Am 29. September erstattete demnach der Kölner Rechtsanwalt Mustafa Kaplan in Erdoğans Namen Strafanzeige gegen Kubicki und stellte darüber hinaus Strafantrag wegen Beleidigung und Verleumdung.
Kubicki verteidigt seine Aussage
Die Kölner Ankläger haben das siebenseitige Schreiben Kaplans wegen der örtlichen Zuständigkeit an die Staatsanwaltschaft Hildesheim weitergeleitet. Darin heißt es, die Bezeichnung „Kanalratte“ müsse man so verstehen, daß Erdogan ein Mensch sei, „der als sittlich verwahrlost, moralisch heruntergekommen und Ekel hervorrufend angesehen wird“. Es gehe Kubicki nicht um sachliche Kritik, sondern allein um Diffamierung.
Verschärfend komme hinzu, daß der Ausdruck für Erdoğan „auch aus religiösen Gründen“ schwer hinzunehmen sei. Außerdem habe Kubicki dem Präsidenten indirekt unterstellt, Flüchtende als Druckmittel gegen den Westen einzusetzen. Das sei nachweislich unwahr.
Kubicki hat seine Äußerungen inzwischen verteidigt. Er sagte, eine „kleine Kanalratte“ sei ein „kleines, niedliches, gleichwohl kluges und verschlagenes Wesen“. (fh)