BERLIN. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat das Hissen der Regenbogenfahne vor Dienstgebäuden des Bundes genehmigt. „Wir sind ein modernes und vielfältiges Land. Es ist allerhöchste Zeit, daß wir das auch als staatliche Institutionen deutlicher zeigen“, begründete die Sozialdemokratin den Schritt auf Twitter. „Wir wollen, daß die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen ein Ende hat.“
Wir sind ein modernes und vielfältiges Land. Es ist Zeit, dass wir das auch als staatliche Institutionen deutlicher zeigen. Darum war mir wichtig, die völlig überkommene Praxis zu ändern und das Hissen der #Regenbogenflagge zu bestimmten Anlässen an Bundesgebäuden zu erlauben.
— Nancy Faeser (@NancyFaeser) April 13, 2022
Die bekannte Fahne der Schwulenbewegung wird zwar bereits seit mehreren Jahren in vielen Bundesländern zu verschiedenen Anlässen vor öffentlichen Gebäuden gezeigt, jedoch gab es bisher keine einheitliche Regelung. Insbesondere war unklar, wie das Hissen der Fahne mit dem staatlichen Neutralitätsgebot zu vereinbaren sei.
Regenbogenfahne ja, Deutschlandfahne nein
Die Regenbogenfahne darf nun anlaßbezogen gesetzt werden „an Flaggenmasten und Flaggenstöcken der Dienstgebäude aller Behörden und Dienststellen des Bundes“, sowie Einrichtungen, „die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen“. Darüber hinaus ist „das Anbringen der Regenbogenflagge zum Beispiel in Eingangsbereichen und Innenhöfen und an Fassaden“ gestattet.
2008 ließ beispielsweise der damalige Berliner Polizeipräsident Dieter Glietsch vor dem Polizeipräsidium die Regenbogenfahne aufziehen. Dabei hatte er kurz zuvor Polizeibeamten per Dienstanweisung und mit Verweis auf das Neutralitätsgebot untersagt, anläßlich der Fußballeuropameisterschaft Deutschlandfahnen an ihren Streifenwagen anzubringen. (JF)