Anzeige
Anzeige
ESN-Fraktion, Europa der souveränen Nationen

„Sexuelle Vielfalt“: Bundesinnenministerium erlaubt Regenbogenfahne vor Dienstgebäuden

„Sexuelle Vielfalt“: Bundesinnenministerium erlaubt Regenbogenfahne vor Dienstgebäuden

„Sexuelle Vielfalt“: Bundesinnenministerium erlaubt Regenbogenfahne vor Dienstgebäuden

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will künftig Regenbogenflaggen vor Bundesgebäuden hissen lassen (Symbolbild) Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Christoph Hardt/Geisler-Fotopres
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will künftig Regenbogenflaggen vor Bundesgebäuden hissen lassen (Symbolbild) Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Christoph Hardt/Geisler-Fotopres
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will künftig Regenbogenflaggen vor Bundesgebäuden hissen lassen (Symbolbild) Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Christoph Hardt/Geisler-Fotopres
„Sexuelle Vielfalt“
 

Bundesinnenministerium erlaubt Regenbogenfahne vor Dienstgebäuden

Das Hissen der Regenbogenfahne vor Dienstgebäuden des Bundes ist künftig offiziell genehmigt. „Wir wollen, daß die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen ein Ende hat“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zur Begründung.
Anzeige

BERLIN. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat das Hissen der Regenbogenfahne vor Dienstgebäuden des Bundes genehmigt. „Wir sind ein modernes und vielfältiges Land. Es ist allerhöchste Zeit, daß wir das auch als staatliche Institutionen deutlicher zeigen“, begründete die Sozialdemokratin den Schritt auf Twitter. „Wir wollen, daß die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen ein Ende hat.“

Die bekannte Fahne der Schwulenbewegung wird zwar bereits seit mehreren Jahren in vielen Bundesländern zu verschiedenen Anlässen vor öffentlichen Gebäuden gezeigt, jedoch gab es bisher keine einheitliche Regelung. Insbesondere war unklar, wie das Hissen der Fahne mit dem staatlichen Neutralitätsgebot zu vereinbaren sei.

Regenbogenfahne ja, Deutschlandfahne nein 

Die Regenbogenfahne darf nun anlaßbezogen gesetzt werden „an Flaggenmasten und Flaggenstöcken der Dienstgebäude aller Behörden und Dienststellen des Bundes“, sowie Einrichtungen, „die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen“. Darüber hinaus ist „das Anbringen der Regenbogenflagge zum Beispiel in Eingangsbereichen und Innenhöfen und an Fassaden“ gestattet.

2008 ließ beispielsweise der damalige Berliner Polizeipräsident Dieter Glietsch vor dem Polizeipräsidium die Regenbogenfahne aufziehen. Dabei hatte er kurz zuvor Polizeibeamten per Dienstanweisung und mit Verweis auf das Neutralitätsgebot untersagt, anläßlich der Fußballeuropameisterschaft Deutschlandfahnen an ihren Streifenwagen anzubringen. (JF)

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will künftig Regenbogenflaggen vor Bundesgebäuden hissen lassen (Symbolbild) Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Christoph Hardt/Geisler-Fotopres
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

aktuelles