WIESBADEN. Der hessische Verfassungsschutz hat mehrere Pressemitteilungen zurückgezogen, in denen er die Einstufung des AfD-Landesverbandes als „Verdachtsfall“ öffentlich gemacht hatte. Zudem sicherte der Inlandsgeheimdienst der Partei zu, deren Abgeordnete und Wahlbewerber in Hessen nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln auszuforschen.
Hintergrund sind Klagen der Partei vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden, in denen sie dem hessischen Verfassungsschutz, dem Landes-Innenministerium und Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) eine Nichteinhaltung der Neutralitätspflichten vorwirft. Der Verfassungsschutz versprach angesichts der laufenden Verfahren, nicht öffentlich über die Einstufung der AfD zu berichten und gab eine sogenannte Stillhaltezusage ab.
AfD oft juristisch erfolgreich
AfD-Landeschef Robert Lambrou zeigte sich erfreut: „Die Stillhaltezusagen und die Löschung der Pressemitteilung sind ein erster Erfolg. Es ist ein Trauerspiel, daß erst ein Gerichtsverfahren notwendig ist, um den Verfassungsschutz und das Innenministerium an deren Neutralitätspflicht zu erinnern.“ Er sei zuversichtlich, daß die Partei auch vor den Gerichten Recht bekomme.
Ministerpräsident Rhein warf er vor, sich in „seiner Funktion als Amtsträger zum Nachteil der AfD geäußert“ zu haben. Konkret bezog Lambrou sich dabei auf eine Regierungspressekonferenz von Rhein mit seinem bayerischen Amtskollegen Markus Söder (CSU), auf der Rhein die Partei kritisiert hatte.
Die AfD hatte zuletzt mehrfach Erfolg mit ihren Klagen gegen Ministerien und Amtsträger. So urteilte das Bundesverfassungsgericht, daß Äußerungen der früheren Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zur Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten Thüringens auf einer Pressekonferenz der Regierung verfassungswidrig waren. Das Bundesverteidigungsministerium zog nach einer Klage eine Ausgabe des offiziellen Bundeswehrmagazins zurück, in der angedeutet wurde, die Partei wolle die Verfassung abschaffen. (ho)