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„Kein Einzelfall“: Kinder im Gefängnis gezeugt: Polizistenmörder kann nicht abgeschoben werden

„Kein Einzelfall“: Kinder im Gefängnis gezeugt: Polizistenmörder kann nicht abgeschoben werden

„Kein Einzelfall“: Kinder im Gefängnis gezeugt: Polizistenmörder kann nicht abgeschoben werden

Uniform-Hemd der Berliner Polizei Foto: picture alliance/Bildagentur-online
Uniform-Hemd der Berliner Polizei Foto: picture alliance/Bildagentur-online
Uniform-Hemd der Berliner Polizei Foto: picture alliance/Bildagentur-online
„Kein Einzelfall“
 

Kinder im Gefängnis gezeugt: Polizistenmörder kann nicht abgeschoben werden

Die Berliner Polizei hat wegen der Wiedereinreise eines libanesischen Polizistenmörders schwere Vorwürfe gegen die Ausländerbehörde der Hauptstadt erhoben. 2003 hatte der mehrfach vorbestrafte Yassin A. während eines Polizeieinsatzes einen SEK-Beamten durch einen Kopfschuß getötet.
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BERLIN. Die Berliner Polizei hat wegen der Wiedereinreise eines libanesischen Polizistenmörders schwere Vorwürfe gegen die Ausländerbehörde der Hauptstadt erhoben. „Das regt uns tierisch auf. Das ist kein Einzelfall. Das Berliner Amt für Einbürgerung betreibt regelrecht Werbung für die schnelle Aufhebung der Wiedereinreisesperre“, äußerte ein hochrangiger Beamter anonym gegenüber der Bild-Zeitung.

Wegen eines Behördenfehlers konnte der 51jährige Yassin A. demnach wieder nach Deutschland zurückkehren. Weil die Berliner Ausländerbehörde es versäumte, Yassin A. nach Verbüßung seiner Haftstrafe anzuhören, legte er Beschwerde gegen die Ausweisung ein und bekam recht.

2003 hatte der mehrfach vorbestrafte Libanese während eines Polizeieinsatzes einen SEK-Beamten durch einen Kopfschuß getötet. Dafür saß er bis 2019 insgesamt 15 Jahre im Gefängnis. In dieser Zeit zeugte er vier weitere Kinder, die die deutsche Staatsbürgerschaft erlangten.

Libanese reiste zunächst freiwillig aus

Das berücksichtigte das Berliner Verwaltungsgericht in seinem Urteil. Denn falls bei einer Abschiebung minderjährige Kinder in Deutschland zurückbleiben, beträgt die Wiedereinreisesperre nach Behördenermessen demnach häufig ein Jahr.

Im September 2019 habe Yassin A. Deutschland zunächst freiwillig verlassen, um nach dieser Frist wieder ins Land zu kommen. Ein Vertreter der Senatsinnenverwaltung betonte in der Vergangenheit gegenüber der Welt, dabei habe es sich nicht um einen Deal der Ausländerbehörde mit dem verurteilten Mörder gehandelt. „Der Fall wurde vor dem Verwaltungsgericht ordnungsgemäß beendet.“ (ag)

Uniform-Hemd der Berliner Polizei Foto: picture alliance/Bildagentur-online
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