BERLIN. Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) hat mit Empörung auf eine Forderung der Grünen reagiert, die Zuschüsse für solche Organisationen neu zu regeln, sodaß die DES keine Gelder erhalten würde. „Die Grünen wollen ganz offensichtlich, daß die Stiftungen der Altparteien sich weiterhin allein am gewaltigen, völlig aufgeblähten Fördertopf von 600 Millionen Euro bedienen können“, teilte die DES-Vorsitzende Erika Steinbach mit.
Die Grünen seien getrieben von der „seriösen, wertegebundenen Arbeit“ der DES. Steinbach kündigte an, die DES werde sich mit allen rechtlichen Mitteln dagegen wehren. Zugleich verwies sie auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1986, wonach alle politischen Grundströmungen bei einer solchen Förderung berücksichtigt werden müßten.
Grüne bezeichnen DES als rassistisch, frauenfeindlich und antisemitisch
Hintergrund ist ein Vorstoß der Grünen-Fraktion im Bundestag, die mit einem Stiftungsgesetz eine Auszahlung von Fördergeldern an die DES verhindern will. „Wir brauchen klare und nachvollziehbare Regeln, die eine Grundlage für die transparente Finanzierung für alle politischen Stiftungen in einem Gesetz festlegen“, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünenfraktion, Britta Haßelmann, der Nachrichtenagentur dpa.
Union und SPD sollten „endlich in die Gänge kommen und ihren Widerstand gegen ein Stiftungsgesetz aufgeben“. Der wissenschaftspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Kai Gehring, ergänzte: „Eine öffentlich geförderte Institution, die Rassismus, Antisemitismus, Frauen- und Queerfeindlichkeit mit intellektuellem Anstrich den Boden bereitet, wäre eine schwere Hypothek für unsere Demokratie.“ Daher dürfe die DES keine öffentlichen Gelder erhalten.
DES bekommt bislang keine Gelder
Steinbach wies die Vorwürfe zurück. „In unserer Stiftung gibt es Homosexuelle, Menschen mit Migrationshintergrund und die Vorsitzende ist in meiner Person unübersehbar eine Frau. Als langjähriges Mitglied der Deutsch-Israelischen Gesellschaft hätten unter meiner Leitung Antisemiten keinen Platz in der DES.“ Dem Stiftungskuratorium gehöre zudem ein früheres Mitglied des Zentralrats der Juden an.
Die AfD-nahe Stiftung hatte nach dem Einzug in den Bundestag öffentliche Zuschüsse gefordert. Das Bundesverfassungsgericht hatte im August 2020 einen Eilantrag der AfD zurückgewiesen. Über die eigentliche Klage wird aber noch entschieden. Es wird vermutet, daß die DES nach dem wahrscheinlich wiederholten Einzug der AfD in den Bundestag im Herbst Anspruch auf Fördergelder hat. (ls)