BERLIN. Die Bundestagsverwaltung hat angeblich grünes Licht für den Einzug von Gendersprech in Parlamentsdokumente gegeben. Wie die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann, am Dienstag auf Twitter mitteilte, erlaube es der Bundestag künftig, „den *Gender-Stern, Doppelpunkt und weitere geschlechtergerechte Formen in Anträgen, Entschließungsanträgen und Begründungen von Gesetzesentwürfen“ zu verwenden. „Gut, diese Verständigung mit Bundestagsverwaltung erreicht zu haben“, schrieb Haßelmann.
Der Bundestag erlaubt künftig den *Gender-Stern, Doppelpunkt & weitere geschlechtergerechte Formen in Anträgen, Entschließungsanträgen & Begründungen von Gesetzesentwürfen. Gut,diese Verständigung mit Bundestagsverwaltung erreicht zu haben #Vielfalt #Geschlechtergerechtigtkeit 🌈
— Britta Haßelmann (@BriHasselmann) March 2, 2021
Beim Bundestag jedoch kann man das so nicht bestätigen. Es sei nicht bekannt, worauf die Grünen-Politikerin sich beziehe, teilte ein Sprecher des Parlaments auf Nachfrage der JUNGEN FREIHEIT mit. Auch von einer solchen generellen Erlaubnis wisse man nichts.
Grundsätzlich sei es so, daß Dokumente wie Anträge oder Begründungen von Gesetzesentwürfen nicht von der Bundestagsverwaltung verfaßt würden, sondern ausschließlich von „der politischen Ebene“, die über die jeweiligen Inhalte und Formulierungen entscheide. Die Bundestagsverwaltung halte sich dann beim Umgang mit diesen Dokumenten an das „Handbuch der Rechtsförmlichkeit“.
Titel müssen lesbar bleiben
Die Mitarbeiter des Parlamentarischen Dienstes würden deshalb wie folgt verfahren: Da die Gesellschaft für deutsche Sprache noch nicht abschließend entschieden habe, wie mit dem Einzug des Gender Mainstreaming in die Sprache umzugehen sei – zum Beispiel was den Umgang mit Artikeln und Pronomen betreffe – und die verschiedenen Varianten wie Bindestrich, Binnen-I oder Genderstern zum Teil für Verwirrung beim Lesen eines Textes sorgen könnten, würden Gender-Sterne, Quer- oder Bindestrichen in Texten „bis auf Weiteres“ nicht mehr korrigiert.
In der Vergangenheit waren solche Formen der geschlechtergerechten Sprache, ähnlich wie Rechtschreibfehler, vom Parlamentarischen Dienst korrigiert worden, bevor Anträge oder andere Schriftsätze von den Fraktionen zu offiziellen Bundestagsdrucksachen wurden.
Ausnahmen sind allerdings auch künftig noch möglich: „Unumgängliche Korrekturen sollen mit dem geringsten Aufwand vorgenommen werden.“ Und noch eine weitere Einschränkung gebe es: Auch die Titel der Anträge, Anfragen und anderer Vorgänge seien von der Regelung ausgenommen, denn diese müßten „im Zusammenhang mit der Tagesordnung des Plenums in einer vorlesbaren Form sein“. (krk)