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Neue Verordnung beschlossen: Bundesrat stimmt Lockerungen für Geimpfte und Genesene zu

Neue Verordnung beschlossen: Bundesrat stimmt Lockerungen für Geimpfte und Genesene zu

Neue Verordnung beschlossen: Bundesrat stimmt Lockerungen für Geimpfte und Genesene zu

Impfpaß: In Deutschland bekommen Geimpfte einen Teil ihrer Grundrechte zurück (Symbolbild) Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Dwi Anoraganingrum/Geisler-Fotop
Impfpaß: In Deutschland bekommen Geimpfte einen Teil ihrer Grundrechte zurück (Symbolbild) Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Dwi Anoraganingrum/Geisler-Fotop
Impfpaß: In Deutschland bekommen Geimpfte einen Teil ihrer Grundrechte zurück (Symbolbild) Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Dwi Anoraganingrum/Geisler-Fotop
Neue Verordnung beschlossen
 

Bundesrat stimmt Lockerungen für Geimpfte und Genesene zu

Der Bundesrat hat den Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen für Geimpfte und Genesene am Freitag zugestimmt. Bei den Erleichterungen handelt es sich zum einen um die Aufhebung der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen und den Wegfall der Quarantänepflicht nach Kontakt mit Infizierten.
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BERLIN. Der Bundesrat hat den Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen für Geimpfte und Genesene am Freitag zugestimmt. Die Regelungen können bereits am Wochenende in Kraft treten. Zuvor hatte der Bundestag die Gesetzesänderung durchgewunken.

Bei den Erleichterungen und Ausnahmen für Geimpfte und Genesene handelt es sich zum einen um die Aufhebung der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen und den Wegfall der Quarantänepflicht nach Kontakt mit Infizierten. Auch die Testpflicht vor einem Friseurbesuch oder beim Einkaufsbummel entfällt. Sie werden damit Personen mit einem negativen Testergebnis gleichgestellt.

Vollständig Geimpfte und Genesene dürfen sich auch wieder in unbegrenzter Personenzahl treffen. Bei Treffen mit Ungeimpften müssen sie nicht mehr mitgezählt werden. Eine Mund-Nasen-Bedeckung und Abstandsgebote müssen jedoch weiterhin eingehalten werden.

Geimpfte müssen Beleg vorlegen

Diese Regelung gilt für Personen, die zweimal geimpft wurden und bei denen die zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Als Beleg ist ein Nachweis auf Papier oder in digitaler Form vorzulegen. Bei Genesenen gelten die Regeln nur, solange der Zeitpunkt der Erkrankung nicht länger als sechs Monate zurückliegt.

Die neue Regelung stößt in Teilen der Bevölkerung auf Unverständnis. Sie wird als ungerecht empfunden. Häufig ist der Vorwurf zu hören, daß Grundrechte nicht teilbar seien. „Damit werden nicht Sonderrechte eingeräumt, sondern Grundrechtseingriffe aufgehoben, wenn sie nicht mehr gerechtfertigt sind“, reagierte der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Seibert, am Freitag auf Twitter auf ähnliche Vorwürfe.

Bis zum Jahreswechsel waren Spekulationen, daß die Grundrechtseinschränkungen für Ungeimpfte fortbestehen könnten, während die Geimpften alle Freiheiten zurückbekämen, als Verschwörungstheorie zurückgewiesen worden. „Niemand wird in Deutschland gegen seinen Willen geimpft. Auch die Behauptung, daß diejenigen, die sich nicht impfen lassen, ihre Grundrechte verlieren, ist absurd und bösartig. Lassen Sie uns Falschnachrichten und Verschwörungstheorien gemeinsam entgegentreten“, verkündete etwa der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) bereits im Mai des vergangenen Jahres auf Twitter auf.

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(hl)

Impfpaß: In Deutschland bekommen Geimpfte einen Teil ihrer Grundrechte zurück (Symbolbild) Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Dwi Anoraganingrum/Geisler-Fotop
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