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Entscheidung von Landesdatenschutzbeauftragten: Tübingen darf keine Liste über kriminelle Asylbewerber führen

Entscheidung von Landesdatenschutzbeauftragten: Tübingen darf keine Liste über kriminelle Asylbewerber führen

Entscheidung von Landesdatenschutzbeauftragten: Tübingen darf keine Liste über kriminelle Asylbewerber führen

Asylsuchender in Handschellen
Asylsuchender in Handschellen
Asylsuchender in Handschellen (Archivbild): Foto: dpa
Entscheidung von Landesdatenschutzbeauftragten
 

Tübingen darf keine Liste über kriminelle Asylbewerber führen

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) hat die Entscheidung des Landesdatenschutzbeauftragten kritisiert, der Stadt zu verbieten, eine Liste mit kriminellen Asylbewerbern zu führen. So werde der Datenschutz zum „Täterschutz“, sagte Palmer. Es sei unverantwortlich, beispielsweise einen Sozialarbeiter nichtsahnend mit einem Messerstecher in einen Raum zu setzen.
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TÜBINGEN. Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) hat die Entscheidung des Landesdatenschutzbeauftragten kritisiert, der Stadt zu verbieten, eine Liste mit kriminellen Asylbewerbern zu führen. So werde der Datenschutz zum „Täterschutz“, schrieb Palmer auf Facebook. Er halte die Entscheidung rechtlich und sachlich für falsch.

Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Stefan Brink hatte es am Montag für unzulässig erklärt, daß die Stadt Tübingen Daten der Polizei über Straftaten von kriminellen Migranten auf einer „Liste auffälliger Asylbewerber“ führe. Palmer hatte dies im Januar 2019 angekündigt.

Palmer: Entscheidung „schizophren“

Die Daten, die von der Polizei an die Ausländerbehörde gemeldet werden, sollten in Tübingen auch anderen städtischen Behörden zur Verfügung gestellt werden. Wie die Südwestpresse am Montag berichtete, verpflichtete Brink die Stadt nun, diese Liste wieder zu löschen. Daten, die für staatsanwaltliche Ermittlungen erhoben würden, dürften nur diesem Zweck dienen. Die Tübinger Liste hingegen sei diskriminierend und wirke wie ein Pranger.

Palmer kündigte an, die Anordnung zu befolgen und die Liste zu löschen. Er zeigte jedoch kein Verständnis für die Entscheidung. Es sei „schizophren“, wenn Sozialarbeiter beispielsweise nicht wissen dürften, daß ihnen ein bereits mehrfach gewalttätig gewordener Asylbewerber gegenübersitze, sagte er der Zeitung. Es sei „unverantwortlich, Beschäftigte nichtsahnend mit einem Messerstecher in einen Raum zu setzen“. (krk)

Asylsuchender in Handschellen (Archivbild): Foto: dpa
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