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Landgericht gibt Fall ab: Neues Verfahren: Intensivtäter „King Abode“ bleibt auf freiem Fuß

Landgericht gibt Fall ab: Neues Verfahren: Intensivtäter „King Abode“ bleibt auf freiem Fuß

Landgericht gibt Fall ab: Neues Verfahren: Intensivtäter „King Abode“ bleibt auf freiem Fuß

Bautzen
Bautzen
Bautzen Anfang September 2016: Polizei bringt den libyschen Asylbewerber zu Boden Foto: dpa
Landgericht gibt Fall ab
 

Neues Verfahren: Intensivtäter „King Abode“ bleibt auf freiem Fuß

Das Landgericht Dresden hat am Mittwocheine achtmonatige Haftstrafe gegen den dauerkriminellen Asylbewerber „King Abode“ aufgehoben. Es verwies ein Verfahren gegen den Intensivtäter aus dem Jahr 2018 an das Jugendschöffengericht. Damals war er zu acht Monaten Haft verurteilt worden, ins Gefängnis kam er aber nie.
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DRESDEN. Das Landgericht Dresden hat am Mittwocheine achtmonatige Haftstrafe gegen den dauerkriminellen Asylbewerber „King Abode“ aufgehoben. Es verwies ein Verfahren gegen den Intensivtäter aus dem Jahr 2018 an das Jugendschöffengericht. Damals war er zu acht Monaten Haft verurteilt worden, weil er einen Zugfahrgast beleidigt, bedroht und ihm in den Arm gebissen hatte. Die Haft vollzogen hatte er bislang jedoch nicht. Ein Sprecher des Landgerichts bestätigte am Donnerstag der JF einen entsprechenden Bericht der Bild-Zeitung.

Bei seiner Einreise 2014 nach Deutschland hatte „King Abode“, der bürgerlich Mohamed T. heißt, angegeben, 18 Jahre alt zu sein. In einem Verfahren vor dem Jugendschöffengericht Bautzen in einem anderen Fall sagte er im Herbst 2019 jedoch, er sei mehr als ein Jahr später, am 4. August 1997, geboren. Das Gericht verurteilte den Amateur-Rapper wegen 24 Straftaten zu 16 Monaten Haft auf Bewährung.

Sollte längst abgeschoben werden

Erkennt das Jugendschöffengericht auch im Fall von 2018 sein angeblich jüngeres Alter an, könnte nun auch die achtmonatige Haftstrafe gekippt werden. Dabei ist „King Abode“, der nach eigenen Angaben libyscher Staatsbürger ist, Polizei und Justiz wohlbekannt. Die Behörden leiteten mehr als 60 Verfahren gegen ihn ein, wovon mindestens neun vor Gericht landeten.

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Der Einwanderer sollte zudem eigentlich längst abgeschoben sein. Bereits im September 2016 war sein Asylantrag abgelehnt worden. Seitdem klagte er sich durch die Instanzen. „King Abode“ gehörte auch zu den Beteiligten, die im Sommer 2016 für die schweren Ausschreitungen zwischen Asylsuchenden und Deutschen auf dem Bautzener Kornmarkt mitverantwortlich waren.

Später sorgte er für Aufmerksamkeit, als er im Internet mit einem vermeintlichen Sturmgewehr des Typs Kalaschnikow posierte und ihn ein Spezialeinsatzkommando auf einem Dach einer Asylunterkunft überwältigen mußte. (ls)

Bautzen Anfang September 2016: Polizei bringt den libyschen Asylbewerber zu Boden Foto: dpa
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