Die Bilder wirken auf den ersten Blick skurril und wie gestellt: Drei junge deutsche Polizisten knien vor einem großgewachsenen schwarzen Anhänger der „Black Lives Matter“-Bewegung. Auf seiner dunklen Jacke prangt die nach oben gereckte, geballte Faust. Darüber steht: „No Justice – No Peace“ („Keine Gerechtigkeit – Kein Frieden“). Der Hintergrund ist leicht verschwommen, die Proportionen scheinen nicht zu stimmen. Außer den Polizisten kniet niemand der auf den Bildern zu sehenden Demonstranten.
In sozialen Medien haben die Fotos für teils große Aufregung gesorgt, weil sich Polizisten nicht mit den Anliegen von Demonstranten gemein machen dürften, die sie im Einsatz begleiten. Wie die JUNGE FREIHEIT nun herausfand, sind die Bilder echt. Entstanden sind sie am vergangenen Wochenende in Köln während einer „Black Lives Matter“-Demonstration. Veröffentlicht hat sie der Profi-Basketballspieler Ron Mvouika von den Bayer Giants Leverkusen.
If You Don’t Stand For Something,You Will Fall For Nothing🔥✊🏾🙏🏾💯. No Justice, No Peace. Long Live Big Floyd, Adama and Gaye and every fallen soldiers who felt between the hands of Police🙏🏾❤️ we will fight til the end. To God Remains The Ultimate Glory🙏🏾🔥🔥 #BlackLivesMattters pic.twitter.com/ahZB3GHJqD
— Ron Mvouika (@Nitodreamchaser) June 6, 2020
Auch die Kölner Polizei bestätigte die Echtheit der Fotos. „Die Reaktion der Beamten war spontan“, sagte ein Sprecher der Polizei der JF. „Take the knee“, also das Knie beugen, ist ein politisches Symbol gegen Rassismus. Der American-Football-Spieler Colin Kaepernick hatte es 2016 massenwirksam bekannt gemacht, als er vor einem Match beim Abspielen der US-amerikanischen Nationalhymne aus Protest gegen Rassismus hinkniete.
„Eine politische Wertung der Demonstrationsthemen darf nicht erfolgen“
„Das wichtige Thema Rassismus steht in engem Zusammenhang mit Menschlichkeit und Menschenrechten“, ergänzte der Polizeisprecher. Auf die Frage, ob Beamte politische Symbole oder Gesten während einer Demonstration verwenden beziehungsweise zeigen dürften, sagte er: „Für Versammlungen gilt: Die Polizei ist neutral und schützt Versammlungen.“ Auf die Bitte, diese Äußerung zu konkretisieren, antwortete der Beamte: „Die Bewertung überlasse ich Ihnen.“
Die Polizei muß allerdings nicht nur angemeldete Kundgebungen schützen und die verfassungsrechtlich garantierte Versammlungs- und Meinungsfreiheit ermöglichen. Wie auf mehreren Seiten der Polizei Nordrhein-Westfalen zu lesen ist, darf sie sich zu den Demonstrationsanliegen nicht äußern: „Dabei hat die Polizei Neutralität zu wahren, eine politische Wertung der Demonstrationsthemen darf nicht erfolgen.“