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Antwort auf AfD-Anfrage: Bundeswehr-Kommandeur: Anti-AfD-Äußerungen bleiben folgenlos

Antwort auf AfD-Anfrage: Bundeswehr-Kommandeur: Anti-AfD-Äußerungen bleiben folgenlos

Antwort auf AfD-Anfrage: Bundeswehr-Kommandeur: Anti-AfD-Äußerungen bleiben folgenlos

Generalmajor Reinhardt Zudrop
Generalmajor Reinhardt Zudrop
Generalmajor Reinhardt Zudrop Foto: dpa
Antwort auf AfD-Anfrage
 

Bundeswehr-Kommandeur: Anti-AfD-Äußerungen bleiben folgenlos

Seine gegen die AfD gerichteten Äußerungen bei einer dienstlichen Veranstaltung haben für den Kommandeur des Zentrums Innere Führung der Bundeswehr, Reinhardt Zudrop, keine rechtlichen Konsequenzen. Ein gegen den Generalmajor eingeleitetes Disziplinarverfahren wurde bereits im September vergangenen Jahres eingestellt.
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BERLIN. Seine gegen die AfD gerichteten Äußerungen bei einer dienstlichen Veranstaltung haben für den Kommandeur des Zentrums Innere Führung der Bundeswehr, Reinhardt Zudrop, keine rechtlichen Konsequenzen. Ein gegen den Generalmajor eingeleitetes Disziplinarverfahren wurde bereits im September vergangenen Jahres eingestellt, teilte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, Peter Tauber (CDU), diese Woche auf Anfrage des verteidigungspolitischen Sprechers der AfD-Bundestagsfraktion, Rüdiger Lucassen, mit.

Zudrop soll im Juni 2019 während einer internen Dienstversammlung am Standort des Zentrums in Koblenz vor Untergebenen eine Wahlentscheidung von Soldaten zugunsten der AfD scharf verurteilt haben. Ein Teilnehmer der Veranstaltung hatte sich daraufhin mit einer Eingabe an den Wehrbeauftragten des Bundestages, Hans-Peter Bartels (SPD), gewandt und dem General einen Verstoß gegen das im Soldatengesetz enthaltene Mäßigungsverbot vorgeworfen.

 Zentrum Innere Führung stellt Vorgang abweichend dar

Der Beschwerde zufolge soll Zudrop „vor versammelter Mannschaft“ geäußert haben, die AfD sei keine „von Soldaten wählbare Partei“, insbesondere deshalb nicht, da es „in der AfD Rechtsextremisten“ gebe. Ein Vorgesetzter dürfe sich jedoch im Dienst nicht zu Ungunsten einer bestimmten politischen Richtung betätigen (Paragraph 15 des Soldatengesetz) und seine Untergebenen nicht gegen eine politische Meinung beeinflussen.

Ein Sprecher des Zentrums Innere Führung hatte auf Anfrage der JUNGEN FREIHEIT den Vorgang seinerzeit abweichend dargestellt. Demnach habe der General auf eine Interview-Aussage des CDU-Politikers Friedrich Merz („Wir verlieren Teile der Bundeswehr und der Bundespolizei an die AfD“) Bezug genommen und in einer „ausdrücklich als seine persönliche Auffassung gekennzeichneten Stellungnahme“ sinngemäß ausgeführt, daß ihm die Schlagzeile „ohne Hinterlegung mit Fakten zu pauschal“ sei und ihn verärgert habe.

Die AfD sei „als Ergebnis einer demokratischen Wahl im Deutschen Bundestag vertreten“, gleichwohl könne er „diese Partei nicht wählen“, solange „eindeutig extremistische Positionen, wie zum Beispiel der sogenannte ‘Flügel’ der AfD Teil der Partei“ seien. Den Anwesenden habe Zudrop laut dem Sprecher „die kritische Auseinandersetzung mit allen Parteiprogrammen, so auch dem der AfD“ empfohlen.

Verfassungsrechtler betont: Persönliche politische Meinung äußern ist unzulässig

Der Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner hatte mit Blick auf den Fall betont, auch das Äußern der persönlichen politischen Meinung sei für Beamte oder Soldaten im Dienst unzulässig – außer „im Gespräch mit Kameraden“, wie es im Soldatengesetz heißt. „Eine andere beliebte Rechtfertigung bei solchen Fällen lautet, es sei nur als Privatperson gesprochen worden“, sagte Lindner der Welt. Dabei sei es „für einen Beamten im dienstlichen Kontext gar nicht möglich, die Rolle ins Private zu wechseln“, ergänzte der Rechtswissenschaftler.

Die AfD hatte Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) im Sommer vergangenen Jahres aufgefordert, Zudrop für die Dauer des Disziplinarverfahrens zu suspendieren. Der Vorfall wiege „besonders schwer, weil der verantwortliche Repräsentant der Bundeswehr für die Innere Führung die Grundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in schwerwiegender Form verletzt“ habe, schrieb Lucassen damals an die Ministerin.

„Dramatischer Verstoß gegen das Neutralitätsgebot des Staates“

Ein solch „dramatischer Verstoß gegen das Neutralitätsgebot des Staates“ dürfe gerade am Zentrum Innere Führung als maßgeblicher Bildungseinrichtung für den Staatsbürger in Uniform nicht geduldet werden.

In seinem Schreiben von dieser Woche teilte Tauber unterdessen knapp mit, es sei bei Generalmajor Zudrop keine „schuldhafte Verletzung dienstlicher Pflichten“ festgestellt worden.

Beobachter überrascht dieses Ergebnis wenig. Dennoch könnte diese Entscheidung weitreichende Folgen innerhalb der Bundeswehr haben. „Wo künftig parteipolitische Diskussionen in der Truppe entstehen, wird sich der Vorgesetzte auf den Fall berufen und behaupten, er habe ‘nur den Zudrop gemacht’“, äußerte ein Offizier kritisch. (vo)

Generalmajor Reinhardt Zudrop Foto: dpa
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