BERLIN. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Mittwoch entschieden, daß eine zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS) gehörende deutsche Mutter und ihre drei Kinder nach Deutschland zurückgeholt werden müssen. Schon im Juli hatte das Verwaltungsgericht Berlin die Rückführung der vier Personen gefordert.
Die Bundesregierung hatte dagegen Beschwerde eingereicht und wollte sich darauf beschränken, nur die Kinder der Frau aufzunehmen. Die Frau habe sich dem IS angeschlossen und stelle damit eine Bedrohung der Sicherheitslage in Deutschland dar, lautete die Begründung der Bundesregierung. Dieser Einwand wurde nun zurückgewiesen.
Mutter und Kinder befinden sich in Flüchtlingslager
„Die traumatisierten Kinder“ seien „zwingend auf den Schutz und die Betreuung ihrer Mutter angewiesen“, entschied das Oberverwaltungsgericht. Für eine „konkrete Gefährlichkeit der Mutter“ gebe es keine „Tatsachen oder Anhaltspunkte“.
Die deutsche Staatsangehörige war 2014 mit zwei Kindern in das Gebiet des IS gereist. Das dritte Kind wurde dort geboren. Derzeit befindet sie sich mit ihren Kindern im syrischen Lager Al-Hol. Der Beschluß ist unanfechtbar, wie das Gericht mitteilte. (hr)