BERLIN. Deutsche Behörden haben seit 2015 rund 9.400 Personen festgestellt, die trotz eines befristeten Wiedereinreiseverbots nach Deutschland zurückgekehrt sind. Etwa die Hälfte davon, 4.145 Migranten, stellten erneut einen Asylantrag, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP, die der Nachrichtenagentur AFP vorliegt.
Der Fall des Clanchefs Ibrahim Miri sei „kein Einzelfall“, sagte FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae der AFP. Personen, die mit einem Einreiseverbot belegt sind, dürften „nicht durch die Drehtür wieder nach Deutschland kommen“. Es sei aber wichtig, „nicht nur bei prominenten Einzelfällen zu schnellen Entscheidungen“ zu kommen.
„Wenn insbesondere verurteilte Straftäter oder Gefährder trotz Einreiseverbots wieder nach Deutschland kommen, müssen sie in Haft genommen werden können, während ihr Asylantrag geprüft wird“, verlangte der Abgeordnete. Die Bundesländer müßten „daher endlich genügend Haftplätze schaffen“. Das Bundesinnenministerium plant bereits ein Gesetz, das den Verstoß gegen ein Einreiseverbot als eigenständigen Haftgrund definiert. Zudem sollten Rückführungen bundesweit und einheitlich geregelt werden, forderte Thomae. Derzeit ist das Ländersache.
30.000 ausgereiste Asylbewerber kehrten zurück
Die 9.400 Personen sind abgelehnte Asylbewerber, die mit einem Einreiseverbot belegt wurden und illegal wieder nach Deutschland gekommen sind. Zuvor hatte eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD ergeben, daß fast 30.000 ausgereiste Asylbewerber seit 2012 nach Deutschland zurückgekehrt sind. Dies bezieht auch Migranten mit ein, die freiwillig ausgereist sind.
Der Bremer Clanchef Miri war trotz eines ihm auferlegten Einreiseverbots nach seiner ersten Abschiebung in den Libanon im Juli wenige Monate später wieder zurückgekehrt. Ende November wurde Miri erneut in den Libanon abgeschoben. (hr)