CHEMNITZ. Der flüchtige Tatverdächtige im Mordfall Daniel H., Farhad Ramazaan Ahmad, hatte zum Tatzeitpunkt keinen gültigen Aufenthaltstitel mehr und hätte abgeschoben werden können. Seine Duldung war am 12. Juli 2018 abgelaufen, berichtet Focus Online.
Der angeblich 22 Jahre alte Iraker mit bis zu 14 Identätiten sei im Januar 2016 nach Deutschland eingereist. Seinen Asylantrag lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Jahr später ab. Laut Behörde drohte ihm keine Gefahr im Fall einer Ausweisung in sein Heimatland. Der mutmaßliche Täter reichte dagegen beim Verwaltungsgericht Chemnitz Klage ein.
Iraker gilt als gewalttätig
Angesichts seines aussichtslosen Asylverfahrens erhielt Ahmad eine Duldung bis Juli 2018. Nachdem sie abgelaufen war, unternahm die Polizei laut dem Nachrichtenportal nichts, um den als gewalttätig bekannten Iraker auszuweisen.
Bereits 2017 war Ahmad im Zusammenhang mit einem Messerangriff aufgefallen. Die Staatanwaltschaft leitete ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen ihn ein, das jedoch nicht abgeschlossen wurde.
Die tödliche Messerattacke auf Daniel H. hatte deutschlandweit für Aufsehen gesorgt. Es kam zu Demonstrationen gegen Ausländergewalt in Chemnitz. Viele Medien hatten in dem Zusammenhang über Hetzjagden berichtet, was sich später als falsch herausstellte. (ag)