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Juristische Fortsetzung: Bußgeld nach Moscheebesuch: Eltern legen Verfassungsbeschwerde ein

Juristische Fortsetzung: Bußgeld nach Moscheebesuch: Eltern legen Verfassungsbeschwerde ein

Juristische Fortsetzung: Bußgeld nach Moscheebesuch: Eltern legen Verfassungsbeschwerde ein

Halbmond über einer Moschee
Halbmond über einer Moschee
Halbmond über einer Moschee Foto: picture alliance/AP Photo
Juristische Fortsetzung
 

Bußgeld nach Moscheebesuch: Eltern legen Verfassungsbeschwerde ein

Die Eltern, die einen Bußgeldbescheid erhalten haben, weil sie ihren Sohn nicht an einem Moscheebesuch teilnehmen ließen, wollen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das gesamte Verfahren in Schleswig-Holstein verletze seine Mandanten in ihren Grundrechten, nannte der Anwalt der Eltern, Alexander Heumann, als Grund.
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RENDSBURG. Die Eltern, die einen Bußgeldbescheid erhalten haben, weil sie ihren Sohn nicht an einem Moscheebesuch teilnehmen ließen, wollen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. „Das gesamte Verfahren in Schleswig-Holstein, also die Bußgeldbescheide, das Urteil des Amtsgerichts Meldorf und die Justizverweigerung durch das OLG Schleswig, verletzen meine Mandanten in ihren Grundrechten, insbesondere in ihrer Religions- und Weltanschauungsfreiheit und in ihrem elterlichen Erziehungsrecht“, nannte der Anwalt der Eltern, Alexander Heumann, als Grund für die Verfassungsbeschwerde.

Diese sei durch die Unterstützung vieler Spender, darunter der hessische Landesverband der AfD, ermöglicht worden. Zuvor hatte Heumann bereits einen Formfehler der Staatsanwaltschaft moniert und angekündigt, den Beschluß des Gerichts anzufechten. Eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft sei nicht an ihn als Verteidiger weitergeleitet worden. Heumann zufolge wurde die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft erst auf seine telefonische Nachfrage hin an ihn geschickt, als das Gericht seine Entscheidung schon getroffen hatte.

Eltern fürchten „religiöse Indoktrination“

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hatte eine Rechtsbeschwerde gegen die Zahlung einer Geldbuße nicht zugelassen. Damit wäre der Bescheid von 50 Euro eigentlich nicht mehr anfechtbar gewesen. Der damals 13 Jahre alte Gymnasiast sollte im Juni 2016 im Erdkundeunterricht das islamische Gebetshaus im schleswig-holsteinischen Rendsburg besuchen.

Der Anwalt der Eltern argumentierte, der Besuch einer Moschee sei Teil des Religionsunterrichts. Die Eltern seien Atheisten und fürchteten um eine „religiöse Indoktrination“ ihres Kindes, das ebenfalls keiner Glaubensrichtung angehöre, sagte Heumann 2017 der JUNGEN FREIHEIT. (tb)

Halbmond über einer Moschee Foto: picture alliance/AP Photo
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