BERLIN. Seit Januar 2015 hat Deutschland 322.107 Visa zur Familienzusammenführung vergeben. Fast 109.000 davon gingen an Syrer (34 Prozent) und fast 25.000 an Iraker (acht Prozent), berichtete die Bild-Zeitung unter Berufung auf das Auswärtige Amt. Im ersten Quartal dieses Jahres erteilte Deutschland 27.551 Visa zum Familiennachzug. Im Vorjahr betrug die Zahl 117.992, 2016 waren es 103.883 und im Jahr davor 72.681.
Eine Prognose darüber, wie viele der seit 2015 ins Land gekommenen Asylbewerber ein Recht darauf haben, ihre Familien noch nachzuholen, will das Auswärtige Amt nicht abgeben. Es sei „nicht bekannt, wie viele nachzugsberechtigte Angehörige jeder Schutzbedürftige hat und wie viele von ihnen er tatsächlich nachholen wird“, heißt es in dem Bericht.
Einschränkungen für subsidiär Schutzberechtigte ab August
Laut der Zeitung sind seit Frühjahr 2018 etwa 390.000 Syrer dazu berechtigt, Anträge auf Familiennachzug zu stellen. Die Bundesregierung vermutet vor allem unter Syrern einen starken Anstieg der Anträge.
Ab August 2018 hat die Bundesregierung den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte auf 1.000 pro Monat begrenzt. Anerkannte Asylbewerber und Personen mit Flüchtlingsstatus nach Genfer Konvention haben hingegen weiterhin das Recht auf vollständige Familienzusammenführung. (eli)