FREIBURG. Der emeritierte Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek hat Medienberichten widersprochen, wonach sein Gutachten den Verdacht nahelege, die AfD sei ein Fall für den Verfassungsschutz. „Dieser Eindruck ist falsch“, schrieb Murswiek am Sonntag.
„Mein Gutachten befaßt sich überhaupt nicht mit der Frage, ob die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf.“ Es stelle lediglich die rechtlichen Voraussetzungen dar, unter denen eine politische Partei beobachtet werden dürfe. Die AfD hatte das Gutachten beauftragt.
Beispiele anderer Parteien
Auch habe er an Beispielen gezeigt, welche Äußerungen „der Verfassungsschutz (bei anderen Parteien und Organisationen) als Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen angesehen“ habe. Murswiek erklärte weiter, er habe der Partei empfohlen auf solche Äußerungen zu verzichten, damit verfassungsmäßige Aussagen nicht zu Unrecht als extremistisch eingeordnet würden.
Das Gutachten wurde in verschiedenen Medien als „Eigentor“ gewertet. Murswiek erklärte, er habe dargelegt, „daß etliche der Begriffe oder Äußerungen, deren Verwendung die Verfassungsschutzbehörden als Anhaltspunkte für Extremismus werten, entweder gar nicht oder nur in einem verfassungsfeindlichen Kontext als Anhaltspunkte gewertet werden dürfen.“ (mp)