STUTTGART. Personelle Engpässe am Landgericht Stuttgart haben zur Freilassung zweier mutmaßlicher Straftäter geführt. Das Oberlandesgericht ordnete wegen überlanger Verfahrensdauer an, die beiden ausländischen Männer vor ihrem Prozeß aus der Untersuchungshaft zu entlassen, obwohl teilweise hohe Fluchtgefahr und das Risiko weiterer Straftaten bestand.
Bei den Betroffenen handelt es sich laut Stuttgarter Zeitungum einen syrischen Asylbewerber sowie einen Mann, der schon länger in Deutschland lebt. Beide waren seit April wegen versuchten Totschlags inhaftiert. Laut Oberlandesgericht darf die Haft nicht länger als sechs Monate dauern, wenn die Gründe für die Verzögerung beim Gericht liegen.
Staat müsse Freilassung hinnehmen
Wenn der Staat nicht ausreichend für eine angemessene Personalausstattung sorgen könne, müsse er die Freilassung hinnehmen. Zudem müsse er den Bürgern erklären, „daß mutmaßliche Straftäter auf freien Fuß kommen, sich der Strafverfolgung und Aburteilung entziehen oder erneut Straftaten von erheblichem Gewicht begehen“, argumentierten die Richter.
Das Oberlandesgericht kritisierte die personelle Besetzung der Justiz insgesamt und die Organisation des Landesgerichts. Die Überlastung sei seit Monaten absehbar und daher vermeidbar gewesen. Auch das Oberlandesgericht habe in vorausgehenden Haftprüfungsverfahren mehrfach gewarnt, die Kammer bewege sich bereits „in einem Grenzbereich“. (ls)