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„Nachrichtendienstlich relevant“: Flüchtlingsbehörde meldet Verfassungsschutz über 7.000 Asylsuchende

„Nachrichtendienstlich relevant“: Flüchtlingsbehörde meldet Verfassungsschutz über 7.000 Asylsuchende

„Nachrichtendienstlich relevant“: Flüchtlingsbehörde meldet Verfassungsschutz über 7.000 Asylsuchende

Asylsuchende vor Flüchtlingsbehörde
Asylsuchende vor Flüchtlingsbehörde
Asylsuchende vor Flüchtlingsbehörde in Spandau (Archivbild) Foto: dpa
„Nachrichtendienstlich relevant“
 

Flüchtlingsbehörde meldet Verfassungsschutz über 7.000 Asylsuchende

Das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration hat im vergangenen Jahr mehr als 7.000 Asylsuchende an den Verfassungsschutz gemeldet. Konkret gab die Behörde Informationen zu 7.096 „nachrichtendienstlich relevanten Personen“ an den Inlandsgeheimdienst weiter.
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BERLIN. Das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration hat im vergangenen Jahr mehr als 7.000 Asylsuchende an den Verfassungsschutz gemeldet. Konkret gab die Behörde Informationen zu 7.096 „nachrichtendienstlich relevanten Personen“ an den Inlandsgeheimdienst weiter, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei.

Die Zahl habe sich im Vergleich zu den Vorjahren vervielfacht, weil es seit 2017 eine engere Zusammenarbeit zwischen Flüchtlingsamt und Verfassungsschutz gebe. Erstmals würden seither auch radikale Moslems in der Statistik erfaßt. Die Änderung sei eine Folge des Terroranschlags am Breitscheidplatz 2016.

Verfassungsschützer sitzen in Asylanhörungen

Vor zwei Jahren leitete die Flüchtlingsbehörde Informationen zu 24 Personen weiter. Ein Jahr davor waren es acht Fälle. Dem Bericht zufolge unterhalten Verfassungsschutz und Bundesamt auch Verbindungsbeamte. „In wenigen Einzelfällen“ säßen Verfassungsschützer in Asylanhörungen.

Die Asylbehörde sei per Verfassungsschutzgesetz verpflichtet, mit dem Geheimdienst zusammenzuarbeiten. Informationen würden dann weitergeleitet, wenn konkrete Anhaltspunkte vorlägen, daß ein Asylbewerber eine schwere Straftat verüben könnte. Zudem sei dies der Fall, wenn ein Betroffener unter Verdacht stehe, gegen das Völkerrecht verstoßen zu haben. Dasselbe gelte für Spionage. (ls)

Asylsuchende vor Flüchtlingsbehörde in Spandau (Archivbild) Foto: dpa
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