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Kopftuch: Entschädigungsklagen gegen moslemische Lehrerinnen abgewiesen

Kopftuch: Entschädigungsklagen gegen moslemische Lehrerinnen abgewiesen

Kopftuch: Entschädigungsklagen gegen moslemische Lehrerinnen abgewiesen

Frauen mit Kopftuch
Frauen mit Kopftuch
Zwei Frauen mit Kopftuch in Berlin (Archivbild) Foto: dpa
Kopftuch
 

Entschädigungsklagen gegen moslemische Lehrerinnen abgewiesen

Das Berliner Arbeitsgericht hat die Entschädigungsklagen zweier moslemischer Lehrerinnen abgewiesen. Die Frauen hatten beanstandet, sie seien wegen ihrer Religion benachteiligt worden. Das Gericht bestätigte in seinen Urteilen am Donnerstag das Berliner Neutralitätsgesetz, wonach Polizisten, Justizmitarbeiter und Lehrer keine religiös geprägten Kleidungsstücke tragen dürfen.
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BERLIN. Das Berliner Arbeitsgericht hat die Entschädigungsklagen zweier moslemischer Lehrerinnen abgewiesen. Die Frauen hatten beanstandet, sie seien wegen ihrer Religion benachteiligt worden. Das Gericht bestätigte in seinen Urteilen am Donnerstag das Berliner Neutralitätsgesetz, wonach Polizisten, Justizmitarbeiter und Lehrer keine religiös geprägten Kleidungsstücke tragen dürfen, berichtet der RBB.

In einem der beiden separat gehaltenen Verfahren war die Zwei-Monats-Frist überschritten, in der eine Entschädigung hätte beantragt werden könne. Die Frau wollte mit Kopftuch in einer Grundschule unterrichten. Ihre Klage auf eine Beschäftigung in der Schule war Anfang Mai vom Arbeitsgericht abgewiesen worden. Im zweiten Fall hatte eine Moslemin geltend gemacht, sie sei als Quereinsteigerin wegen ihres Kopftuchs nicht eingestellt worden.

Lehrerinnen erhielten Entschädigungszahlungen

Im vergangenen Jahr hatte das Landesarbeitsgericht einer abgelehnten moslemischen Bewerberin eine Entschädigung in Höhe von 8.680 Euro zugesprochen. Das Gericht erkannte eine Benachteiligung, sprach jedoch von einem Einzelfall. In einem weiteren Fall zahlte Berlin 6.915 Euro an eine Lehrerin. Das Berliner Neutralitätsgesetz steht auf dem Prüfstand, seitdem das Bundesverfassungsgericht 2015 ein pauschales Kopftuchverbot an nordrhein-westfälischen Schulen mit Verweis auf die Religionsfreiheit gekippt hatte.

Anfang Mai hatte das Arbeitsgericht einer moslemischen Grundschullehrerin das Tragen eines Kopftuchs untersagt. Das Berliner Arbeitsgericht bestätigte damit die Haltung des Landes Berlin, das die Frau wegen des religiösen Symbols an ein Oberstufenzentrum versetzt hatte, wo sie eine Willkommensklasse unterrichten sollte. (ls)

Zwei Frauen mit Kopftuch in Berlin (Archivbild) Foto: dpa
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