MÜNSTER. Der Zentralrat der Muslime und der Islamrat sind auch weiterhin keine Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes. Die nötigen Kriterien für die Einordnung seien nicht erfüllt, teilte das Oberverwaltungsgerichts Münster in einem Urteil mit.
Demnach könnten die Dachverbände Vorgaben zu religiösen Fragen nicht in der ganzen Gemeinschaft bis hinunter zu den Moscheegemeinden durchsetzen. Deshalb hätten sie auch keinen Anspruch gegen das Land Nordrhein-Westfalen auf die Durchführung eines eigenen islamischen Religionsunterrichts. Eine Revision ist laut Gericht nicht zugelassen.
Die beiden Verbände hatten auf die Einführung eines allgemeinen islamischen Religionsunterrichts an Schulen in Nordrhein-Westfalen geklagt. Dazu müssten sie vom Staat als Religionsgemeinschaft anerkannt sein.
Wegen der fehlenden Anerkennung hatte das Land 2012 einen provisorischen Islamunterricht eingeführt, der von der Schulaufsicht kontrolliert wurde. Nach Angaben von Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) nehmen daran rund 20.000 Schüler teil. (ha)