BERLIN. Der deutsche Presserat hat seine Empfehlungen zur Nennung der Herkunft von Straftätern neu formuliert. Die Täterherkunft soll künftig genannt werden dürfen, wenn ein „begründetes öffentliches Interesse“ bestehe. Der Presserat fordert Journalisten auf, durch ihre Berichterstattung „diskriminierende Verallgemeinerungen“ nicht noch zu fördern. Bloße Neugier sei kein geeigneter Maßstab für presseethische, verantwortliche Abwägungsentscheidungen.
Zuvor sollte die Herkunft nur veröffentlicht werden, wenn ein „begründbarer Sachbezug“ zur Straftat bestand. Der Medienpsychologe Frank Schwab sagte der FAZ, der Schwachpunkt der Formulierung sei das „begründete öffentliche Interesse“. Es bleibe unklar, was darunter zu verstehen sei. Der Presserat sieht die Pflicht bei den Redaktionen zu prüfen, ob dieses Interesse bestehe. Bloße Neugier sei kein geeigneter Maßstab für presseethische, verantwortliche Abwägungsentscheidungen. Nach den Übergriffen in der Kölner Silvesternacht 2015/2016 hatte der Presserat noch entschieden, seine ursprüngliche Richtline beizubehalten.
Sächsische Zeitung will keinen Raum für Gerüchte lassen
CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer forderte, die Täterherkunft künftig grundsätzlich zu nennen, „um Fakten und Unwahrheiten zu trennen“. Auch die Sächsische Zeitung hatte bereits am 1. Juli 2016 erklärt, keinen „Raum für Gerüchte“ lassen zu wollen und die Täterherkunft, egal welcher Nationalität, öffentlich zu machen. Der Presseratsgeschäftsführer, Lutz Tillmanns, sah darin aber ein erhöhtes Risiko zur Diskriminierung von Minderheiten. (mp)