HAMBURG. Die AfD-Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl, Alice Weidel, ist mit einer Klage gegen den NDR gescheitert. In der Satiresendung extra 3 hatte Komiker Christian Ehring die Politikerin als „Nazi-Schlampe“ bezeichnet. Der Sender hatte sich danach geweigert, einem Unterlassungsbegehren Weidels nachzukommen.
Nun hat auch das Landgericht Hamburg Weidels Forderung nach Unterlassung abgelehnt. Es gehe in klar erkennbarer Weise um Satire, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, erklärte ein Gerichtssprecher am Mittwoch laut dpa. Weidel stehe als AfD-Spitzenkandidatin im Blick der Öffentlichkeit und müsse überspitzte Kritik hinnehmen.
AfD kündigt Beschwerde an
Die Äußerung beziehe sich auf ihre Forderung, daß politische Korrektheit auf den Müllhaufen der Geschichte gehöre, stellte die Pressekammer am Landgericht fest. Der Aussagegehalt von „Schlampe“ habe zwar eine sexuelle Konnotation. Es liege für den Zuschauer aber auf der Hand, „dass die Bezeichnung nur gewählt wurde, weil die Antragstellerin eine Frau ist, die Äußerung aber keinerlei Wahrheitsgehalt aufweist“. Anlaß für ihre Verbreitung sei allein die Forderung gewesen, die politische Korrektheit auf den Müllhaufen der Geschichte zu werfen.
AfD-Pressesprecher Christian Lüth kritisierte die Entscheidung und kündigte gegenüber der JUNGEN FREIHEIT an, dagegen Beschwerde einzulegen. „Dieses erste Urteil zeigt, wie weit man in Deutschland unter dem Deckmantel der Satire gehen kann.“ Das Gericht habe nicht berücksichtigt, daß „solche aggressiven Diffamierungen auch eine sicherheitsrelevante Komponente für Frau Weidel haben“. (tb)