CELLE. Der Terrorverdacht gegen zwei Anfang Februar festgenommene Salafisten hat sich nicht erhärtet. Die niedersächsische Generalstaatsanwaltschaft erließ deshalb keinen Haftbefehl gegen die beiden Männer aus Nigeria und Algerien. Auf freien Fuß kommen die Islamisten dennoch nicht. Sie befinden sich derzeit in Abschiebehaft.
Die beiden 22 und 27 Jahre alten Salafisten waren am 9. Februar in Göttingen bei einer Razzia verhaftet worden. Bei der Durchsuchung ihrer Wohnungen und anderer Objekte fand die Polizei Munition, scharfgemachte Waffen und eine IS-Flagge.
„Frühüberlegungen“, kein konkreter Plan
Zwar hätten sich die Männer laut Ermittlern über mögliche Anschlagsabsichten ausgetauscht, dabei habe es sich aber um „Frühüberlegungen“ gehandelt. Für einen Haftbefehl brauche es hingegen konkrete Pläne und den festen Entschluß, einen Anschlag zu verüben.
Beide Männer gehören schon länger zur Salafisten-Szene in Göttingen und wurden als sogenannte Gefährder eingestuft. Dies ist auch der Grund für die Abschiebehaft. Diese kann gegen Ausländer als Maßnahme zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik oder einer terroristischen Gefahr erlassen werden.
Laut niedersächsischem Innenministerium sei dies der Fall. „Damit wendet Niedersachsen in dieser Konsequenz als eines der ersten Bundesländer das schärfste Schwert des Ausländerrechts gegen Gefährder an“, erläuterte Innenminister Boris Pistorius (SPD). (krk)