BERLIN. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfährt inzwischen öfter von Asylbewerber, die kurzzeitig in ihre Heimat reisen. Bundespolizei, Ausländerbehörden oder die Bundesagentur für Arbeit seien mittlerweile stärker sensibilisiert für das Thema, sagte eine Sprecherin der Nachrichtenagentur dpa.
Zudem gebe es inzwischen einen „funktionierenden Kommunikationsweg“ zwischen den Behörden. „Die meisten Mitteilungen erfolgten seitens der Bundespolizei im Bundesgebiet, aber auch im Ausland.“
Allerdings werde die Zahl solcher Heimatreisen im Bundesamt nicht immer statistisch erfaßt. Auch bei der Bundespolizei gibt es dem Bericht zufolge keine Klarheit. „Das Phänomen ist jedoch nicht nur vereinzelt bekannt“, räumte eine Bundespolizeisprecherin ein.
Auslandsreisen sind grundsätzlich erlaubt
Eine Reise in ein Land, aus dem ein Mensch geflohen sei, führe nicht automatisch zu einer Aberkennung seines Schutzstatus. Vielmehr hänge es vom jeweiligen Einzelfall ab. Laut der Flüchtlingsbehörde gebe es für Reisen von anerkannten Flüchtlingen kein gesetzlich geregeltes Verfahren. Wer in Deutschland Asyl oder subsidiären Schutz erhalten hat, dürfe grundsätzlich ins Ausland reisen.
In bestimmten Fällen könne der Status aber auch aberkannt werden. „Handelt es sich um Reisen zu Urlaubszwecken, kann dies ein Indiz dafür sein, daß bei dem Flüchtling keine Furcht vor Verfolgung vorliegt“, teilte die Behörde mit.
Immer mehr Flüchtlinge beziehen Hartz-IV
Unterdessen hat sich der Anteil von Flüchtlingen unter den Hartz-IV-Empfängern in Berlin seit dem vergangenen Jahr mehr als verdoppelt. 28.611 anerkannte Einwanderer bezogen im Mai Sozialleistungen. Mehr als die Hälfte von ihnen kommt aus Syrien (15.330 Menschen), gefolgt von Irak und Afghanistan mit je 1.258 Arbeitslosen.
Der Anteil an der Gesamtzahl der Hartz-IV-Bezieher betrug im Mai 7,2 Prozent, teilte die Agentur für Arbeit mit. In Hamburg und Potsdam ist die Zahl um mehr als fünf Prozentpunkte höher. (ls)