Anzeige
Anzeige

Transferleistungen: Asylbewerber kosten knapp zehn Milliarden Euro

Transferleistungen: Asylbewerber kosten knapp zehn Milliarden Euro

Transferleistungen: Asylbewerber kosten knapp zehn Milliarden Euro

Asylbewerber
Asylbewerber
Asylbewerber: Kosten stiegen auf 9,2 Milliarden Euro Foto: picture alliance/APA/picturedesk.com
Transferleistungen
 

Asylbewerber kosten knapp zehn Milliarden Euro

Im vergangenen Jahr sank die Zahl der Asylbewerber, die Anspruch auf staatliche Leistungen haben, um 250.000 Personen. Trotzdem stiegen die Kosten um vier Milliarden Euro. Das Statistische Bundesamt gibt dafür mehrere Gründe an.
Anzeige

BERLIN. Die staatlichen Leistungen für Asylbewerber sind 2016 gegenüber dem Vorjahr um 73 Prozent gestiegen. Nach einem Bericht des Statistischen Bundesamts gaben Bund, Länder und Gemeinden rund 9,2 Milliarden Euro für die Einwanderer aus, teilte die Bild-Zeitung am Dienstag mit. Gleichzeitig sank die Zahl der Leistungsempfänger im selben Zeitraum von 974.551 auf 728.239 Personen.

Das Bundesamt für Statistik führt den Anstieg der Zahlungen vor allem auf erhöhte Mieten für Asylunterkünfte und auf Fixkosten für Quartiere zurück, die wegen der sinkenden Zahl von Antragstellern leer stehen. Zudem seien Kosten wegen Überlastung der Behörden erst ein Jahr später verbucht worden.

Im Schnitt wurden laut den vorliegenden Daten 2016 pro Leistungsbezieher etwas mehr als 1.000 Euro pro Monat ausgegeben. Laut Asylbewerberleistungsgesetz stehen jedem Antragsteller neben Unterkunft und Heizkosten rund 354 Euro im Monat zu. Darin enthalten ist Geld für Essen, Kleidung und Körperpflege sowie ein Taschengeld.

Auch Ausreisepflichtige erhalten Taschengeld

Aufgeteilt nach Bundesländern sind die höchsten Ausgaben in Nordrhein-Westfalen angefallen (1,97 Milliarden Euro), danach folgten Bayern (1,44 Milliarden Euro), Berlin (953 Millionen Euro) und Niedersachsen (904 Millionen Euro).

Zu den Empfängern dieser Leistungen zählten auch 23.617 Personen, die „vollziehbar ausreisepflichtig“ seien und somit demnächst abgeschoben werden sollten. Oft entzögen sich solche Personen aber der Rückführung.

„Wer unser Land nicht verläßt, muß aktiv nachweisen, aus welchem Grund er das nicht kann. Danach entscheiden die Behörden über die Fortzahlung des Taschengeldes“, sagte Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) der Bild-Zeitung. Das Taschengeld sei „ein Fehlanreiz“ für die Ausreisepflichtigen. (ha)

Asylbewerber: Kosten stiegen auf 9,2 Milliarden Euro Foto: picture alliance/APA/picturedesk.com
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

aktuelles