KÖLN. Das Amtsgericht Köln hat die ersten Täter aus der Kölner Silvesternacht wegen eines Sexualdelikts schuldig gesprochen. Der 21 Jahre alte Iraker Hussein A. wurde nach Jugendstrafrecht wegen sexueller Nötigung zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er muß zudem 80 Sozialstunden ableisten und an einem Integrationskurs teilnehmen. Er soll eine Frau in der Kölner Silvesternacht zu sich gezogen, sie geküßt und im Gesicht abgeleckt haben. Die Frau war dabei von mehreren anderen Männern umringt worden, berichtete die Nachrichtenagentur dpa.
Der 26 Jahre alter Algerier Hassan T. wurde wegen Beihilfe zur sexuellen Nötigung und versuchter Nötigung zu einer Strafe in derselben Höhe verurteilt. Er soll einem Begleiter der Frauen 5.000 Euro geboten haben, um sie für sexuelle Zwecke abzukaufen. Die beiden Urteile waren die ersten, bei denen die Täter wegen eines Sexualdeliktes schuldig gesprochen wurden. Bei den bisherigen Urteilen im Zusammenhang mit den massenhaften Übergriffen auf Frauen durch Einwanderer hatten sich diese auf Hehlerei, Diebstahl und Ähnliches bezogen.
Es wurden immer mehr
Laut Bild-Zeitung hatten die beiden Täter die Opfer und einen Begleiter vorher angesprochen, um sich mit ihnen fotografieren zu lassen. Mit Hilfe dieser Fotos wurde später nach den Sex-Tätern gefahndet. Hassan T. wurde in einem Asylheim in Kerpen festgenommen. Hussein A. stellte sich in Werl der Polizei.
Anklage wg. sexueller Nötigung: Diese Männer (20/26) sollen an Silvester zwei junge Frauen bedrängt haben. pic.twitter.com/PsKymMvUBv
— petra braun (@BraunEu) 7. Juli 2016
Das Opfer saß laut dem Blatt weinend als Zeugin im Saal. „Vor dem Bahnhof hat uns einer der Herren angesprochen wegen Fotos machen. Mein Verlobter machte gerade Fotos. Sie kamen dazu. Kurze Zeit später kamen mehr Leute.“ Die Männergruppe sei um sie zusammengerückt. Dann habe sie einer am Hintern gepackt, ein anderer fragte wegen Geschlechtsverkehr. „Ich hab auf meinen Ring gezeigt. Einer bedrängte meine Freundin. Ich bin hin, hab versucht, sie da rauszubekommen.“
„Können nur die persönliche Schuld bestrafen“
Der Richter sagte zu dem Urteil: „Das ist ein Dilemma dieses Falls. Ein Geschehen, bei dem eine Vielzahl junger Damen von Tätern mit Migrationshintergrund angegangen wurden. Unsäglich und indiskutabel. Aber wir können nur die persönliche Schuld bestrafen.“
Es könne nicht sein, daß Grundwerte wie die Gleichheit von Mann und Frau, mißachtet werden. „Frauen wie Vieh auf einem Basar gehandelt werden sollen“, betonte der Staatsanwalt. Die beiden Verurteilten seien nach dem Urteil in Feierlaune gewesen. (ls)