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Sonderleistung: Deutsche Zwangsarbeiter können Entschädigung beantragen

Sonderleistung: Deutsche Zwangsarbeiter können Entschädigung beantragen

Sonderleistung: Deutsche Zwangsarbeiter können Entschädigung beantragen

Kriegsgefangene
Kriegsgefangene
Deutsche Kriegsgefangene im Lager auf dem Chodynskoje Feld bei Moskau Foto: picture-alliance/dpa
Sonderleistung
 

Deutsche Zwangsarbeiter können Entschädigung beantragen

Ehemalige deutsche Zwangsarbeiter erhalten ab August eine Entschädigung. Damit können Zivilisten, die auf­grund ih­rer deut­schen Staats­an­ge­hö­rig­keit oder Volks­zu­ge­hö­rig­keit „kriegs- oder kriegs­fol­gen­be­dingt zur Zwangs­ar­beit her­an­ge­zo­gen wur­den“, auf Antrag einmalig 2.500 Eu­ro er­hal­ten.
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BERLIN. Ehemalige deutsche Zwangsarbeiter erhalten ab August eine Entschädigung. Am Montag trat die sogenannte „Richtlinie über eine Anerkennungsleistung ehemaliger deutscher Zwangsarbeiter“ (ADZ-Anerkennungsrichtlinie) in Kraft, die der Haushaltsausschuß des Bundestages Anfang Juli beschlossen hatte.

Damit können ehe­ma­li­ge deut­sche Zwangs­ar­bei­ter, die als Zivilisten auf­grund ih­rer deut­schen Staats­an­ge­hö­rig­keit oder Volks­zu­ge­hö­rig­keit „kriegs- oder kriegs­fol­gen­be­dingt zur Zwangs­ar­beit her­an­ge­zo­gen wur­den“, auf Antrag einmalig 2.500 Eu­ro er­hal­ten. Die Anträge müssen bis spätestens zum 31. Dezember 2017 eigereicht werden.

Diese sogenannte „Anerkennungsleistung“ kann auch auf Ehegatten oder Kinder vererbt werden, vorausgesetzt der Betroffene ist nach dem Beschluß der Zwangsarbeiterentschädigung im vergangenen Jahr (Stichtag ist der 27. November 2015) verstorben.

Zahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet

Die Zahlung der Entschädigung darf nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden, da diese einmalige Sonderleistung nicht der Grundsicherung dient, sondern der Anerkennung für erlittenes Unrecht.

Zuständig für die Antragsbearbeitung und die Auszahlung ist das Bundesverwaltungsamt in Hamm. Dort wurde inzwischen eine spezielle Telefonauskunft für Antragsteller eingerichtet, die unter der Nummer 022899358 – 9800 erreichbar ist. (vo)

Ein Merkblatt zur Entschädigung ehemaliger deutscher Zwangsarbeiter sowie Antrags- und Vollmachtsformulare finden Sie unter https://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_BT/Zwangsarbeiter/zwangsarbeiter_node.html

Deutsche Kriegsgefangene im Lager auf dem Chodynskoje Feld bei Moskau Foto: picture-alliance/dpa
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