BERLIN. Die Bundesregierung gibt grünes Licht für eine Strafverfolgung des ZDF-Moderators Jan Böhmermann wegen dessen Schmähkritik gegen den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan. Dies teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Freitag in Berlin mit.
Merkel wies darauf hin, daß es in der Koalition „unterschiedliche Auffassungen“ über das Verlangen der Türkei gegeben habe, gegen Böhmermann wegen der Beleidigung ausländischer Staatschefs zu ermitteln. Dafür ist eine Zustimmung der Bundesregierung nötig.
Entsprechender Paragraph soll abgeschafft werden
Die Kanzlerin verwies in ihrer Begründung auf die „enge Freundschaft“ mit der Türkei, die sich auch daraus speise, daß viele Türken in Deutschland leben. Zugleich bekräftigte Merkel, die Entscheidung sei keine Vorverurteilung Böhmermanns. Die Justiz könne nun unabhängig prüfen.
Mit „großer Sorge“ beobachte die Bundesregierung allerdings die Einschränkung der Presse- und Demonstrationsfreiheit in der Türkei, betonte Merkel. Dies werde die Bundesregierung auch weiterhin offen ansprechen.
Der entsprechende Paragraph 103 des Strafgesetzbuches, auf dessen Grundlage nun gegen Böhmermann ermittelt werden kann, soll nach Merkels Willen jedoch bis 2018 abgeschafft werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll noch in dieser Legislaturperiode vorgelegt werden. Die Streichung des Paragraphen hatte die SPD bereits vor Merkels Äußerungen gefordert. Erdoğan geht gegen Böhmermann derzeit auch zivilrechtlich vor. (ho)