KARLSRUHE. Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) hat vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die AfD eine Niederlage erlitten. Die Karlsruher Richter verpflichteten das Ministerium, eine Pressemitteilung Wankas von der Webseite zu entfernen, in der sie die Partei scharf kritisiert hatte.
„Das Recht politischer Parteien, gleichberechtigt am Prozeß der Meinungs- und Willensbildung des Volkes teilzunehmen wird verletzt, wenn Staatsorgane als solche parteiergreifend zugunsten oder zulasten einer politischen Partei in den politischen Wettbewerb einwirken“, begründete das Gericht seine Entscheidung. Wanka habe mit der Erklärung „über die Homepage des von ihr geführten Ministeriums Ressourcen in Anspruch genommen, die den politischen Wettbewerbern verschlossen sind“, monierten die Richter.
Neutralitätsgebot mißachtet
Nehme ein „Regierungsmitglied für sein Handeln die Autorität des Amtes oder die damit verbundenen Ressourcen in spezifischer Weise in Anspruch, ist es dem Neutralitätsgebot unterworfen“. Dies habe Wanka nicht berücksichtigt.
Wanka hatte am 4. November eine Pressemitteilung über ihr Ministerium verschickt, in der es hieß: „Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden. Björn Höcke und andere Sprecher der Partei leisten der Radikalisierung in der Gesellschaft Vorschub. Rechtsextreme, die offen Volksverhetzung betreiben wie der Pegida-Chef Bachmann, erhalten damit unerträgliche Unterstützung.“ Auf Anfrage der JF hatte ein Sprecher des Ministeriums die Mitteilung zuerst verteidigt.
Die AfD zeigte sich erfreut über das Urteil: „Wir haben Frau Wanka und ihr Bildungsministerium ‚weitergebildet‘ und klar gemacht, daß Sie gegen demokratische Grundsätze und das Grundgesetz unseres Landes verstößt!“, schrieb die Partei auf ihrer Facebook-Seite. (ho)