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Kinderpornographie: Gericht deutet geringe Strafe für Edathy an

Kinderpornographie: Gericht deutet geringe Strafe für Edathy an

Kinderpornographie: Gericht deutet geringe Strafe für Edathy an

Sebastian Edathy
Sebastian Edathy
Sebastian Edathy: Anklage erhoben Foto: dpa
Kinderpornographie
 

Gericht deutet geringe Strafe für Edathy an

Nach viermonatigen Ermittlungen hat das Landgericht Verden am Dienstag die Anklage gegen den früheren Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy (SPD) zugelassen. Das Gericht betonte jedoch, „die dem Angeklagten zur Last gelegten Rechtsverletzungen“ hätten „kein besonderes Ausmaß“.
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VERDEN. Nach viermonatigen Ermittlungen hat das Landgericht Verden am Dienstag die Anklage gegen den früheren Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy (SPD) zugelassen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in sieben Fällen kinderpornographische Bild- und Videodateien aus dem Internet heruntergeladen zu haben.

Das Gericht betonte jedoch, „die dem Angeklagten zur Last gelegten Rechtsverletzungen“ hätten „kein besonderes Ausmaß“. Es handele sich „um vergleichsweise wenige Taten mit einer noch begrenzten Anzahl an Zugriffen auf kinder- und jugendpornographische Darstellungen“. Zudem seien keine „schwerwiegenden Tatfolgen ersichtlich“, weswegen die Straferwartung „eher im unteren Bereich“ anzusiedeln sei.

„Boys in ihrer Freizeit“

Konkret bestehe der Verdacht, daß sich Edathy mit dem in seinen Büroräumen gefundenen Bildband „Boys in ihrer Freizeit“ sowie dem Besitz von mehreren Filmen strafbar gemacht habe. Das Gesetz sieht bei einer Verurteilung Edathys Strafen von bis zu zwei Jahren Gefängnis oder die Zahlung einer Geldbuße vor.

Zuletzt war bekannt geworden, daß Edathy mehr kinderpornographisches Material besessen haben soll, als bisher bekannt gewesen war. Demnach habe Edathy noch im November 2013 über die Server des Bundestags gezielt illegale russische Internetseiten besucht, berichtete der Spiegel.

Dort soll er „einschlägiges kinderpornographisches Material“ heruntergeladen haben. Die Internetadressen waren laut dem Magazin nicht über einen Namen, sondern nur über eine Zeichenkombination auffindbar. Dies sei ein beliebtes Mittel von Verkäufern illegaler Inhalte, um ihren Internetauftritt zu verschleiern. Der Prozeß gegen Edathy soll Ende Februar kommenden Jahres beginnen. (ho)

Sebastian Edathy: Anklage erhoben Foto: dpa
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