BERLIN. EU-Ausländer sollen nach dem Willen der EU-Kommission in Deutschland auch Sozialleistungen erhalten, wenn sie keine Arbeit suchen. Dies geht aus einer Stellungnahme der Kommission an den Europäischen Gerichtshof vor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt.
Konkret bemängelten die Brüsseler Juristen den Ausschluß von arbeitslosen EU-Ausländern aus dem deutschen Sozialsystem. Dies sei mit EU-Recht nicht vereinbar. Derzeit haben nur EU-Ausländer ein Recht auf Hartz-IV-Gelder, die mindestens ein Jahr in Deutschland gearbeitet haben.
Rumänin verklagt Deutschland
Selbständige können bei zu geringen Einkommen eine zusätzliche finanzielle Unterstützung beantragen. Dies hatten in den vergangenen Jahren zahlreiche Rumänen und Bulgaren ausgenutzt, darunter viele Zigeuner, die ein Gewerbe anmeldeten, ohne davon Leben zu können. Kindergeld erhalten alle Personen die mindestens drei Monate im Land leben.
Hintergrund der EU-Stellungnahme ist ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Eine 24 Jahre alte Rumänin, die seit 2010 in Deutschland lebt, hatte die Bundesregierung verklagt, nachdem ihr in mehreren Instanzen Hartz-IV-Leistungen verwehrt wurden.
Sollte sich der Gerichtshof den Empfehlungen der Kommission anschließen, würden arbeitsunwillige EU-Ausländer die gleichen Leistungen erhalten wie etwa ein Deutscher, der jahrelang in die Sozialkassen eingezahlt hat. (ho)