LUXEMBURG. Abschiebehäftlinge dürfen nicht weiter in normalen Gefängnissen untergebracht werden. Der Europäische Gerichtshof urteilte am Donnerstag, Personen, die aus Deutschland ausgewiesen werden sollen, müßten laut EU-Richtlinien in „speziellen Hafteinrichtung“ untergebracht werden.
Dies gilt auch für die Fälle, in denen die Abschiebehäftlinge die Unterbringung in einem normalen Gefängnis ausdrücklich wünschen. Hintergrund sind Klagen einer Marokkanerin und einer Vietnamesin, die sich gegen die Haftbedingungen gewehrt hatten. In einer Justizvollzugsanstalt unterliegen abgelehnte Asylbewerber den gleichen Auflagen wie die anderen Häftlinge.
Die Klagen der beiden Frauen liefen bereits seit 2011 beziehungsweise 2012. Zu diesem Zeitpunkt verfügten zehn Bundesländer über keine gesonderten Einrichtungen für Abschiebehäftlinge. Sollte es keine gesonderten Hafteinrichtungen für abgelehnte Asylbewerber geben, müssen diese künftig in Bundesländer gebracht werden, die derartige Einrichtungen besitzen. (ho)