Anzeige
Anzeige

Kriminelle Ausländer: Bundesregierung plant schnellere Abschieberegelungen

Kriminelle Ausländer: Bundesregierung plant schnellere Abschieberegelungen

Kriminelle Ausländer: Bundesregierung plant schnellere Abschieberegelungen

Asyl
Asyl
Asylbewerber in Mecklenburg-Vorpommern Foto (Archivbild): picture alliance/dpa
Kriminelle Ausländer
 

Bundesregierung plant schnellere Abschieberegelungen

Die Bundesregierung will kriminelle Ausländer künftig schneller abschieben. Gut integrierte, aber bsilang nur geduldete Ausländer sollen im Gegenzug einfacher ein langfristiges Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten.
Anzeige

BERLIN. Die Bundesregierung will kriminelle Ausländer künftig schneller abschieben. Auf einen entsprechenden Gesetzentwurf einigte sich das Kabinett laut der Nachrichtenagentur dpa am Mittwoch. Die Änderungen des Aufenthaltsrechts sehen demnach vor, geduldete Ausländer, die wegen begangener Verbrechen zu eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt wurden, sowie Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung schneller auszuweisen.

Es soll zudem möglich sein, die Abgeschobenen mit einer bis zu zehn Jahre dauernden Wiedereinreisesperre zu belegen. Auch die Unterstützung von Terrorismus und die Gefährdung der Sicherheit in Deutschland soll zur Ausweisung führen. Damit die betroffenen Ausländer sich nicht ihrer Abschiebung entziehen können, plant die Bundesregierung die Regelungen zur Verhängung von Abschiebehaft zu vereinfachen.

Bleiberecht soll großzügiger werden

Im Gegenzug sieht der Gesetzentwurf vor, gut integrierten Ausländern, die bislang in Deutschland nur geduldet werden, mehr Möglichkeiten zu geben, eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Voraussetzung sei, daß die Geduldeten mindestens seit acht Jahren in Deutschland lebten, die deutsche Sprache beherrschten und ihren Lebensunterhalt überwiegend selbst bestritten.

Über den Gesetzentwurf muß nun der Bundestag entscheiden. Eine Zustimmung des Bundesrats ist laut Bundesregierung nicht notwendig. (krk)

Asylbewerber in Mecklenburg-Vorpommern Foto (Archivbild): picture alliance/dpa
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag