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Islamistische Gewalt: Urteil gegen salafistischen Attentäter aufgehoben

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Islamistische Gewalt: Urteil gegen salafistischen Attentäter aufgehoben

Murat_K
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Islamistische Gewalt
 

Urteil gegen salafistischen Attentäter aufgehoben

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen einen salafistischen Attentäter aufgehoben, da er das Strafmaß als unangemessen betrachtet. Der Täter, der mit dem Messer auf Polizisten einstach, darf nun auf ein milderes Urteil hoffen.
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Der Täter mit seinem Anwalt vor dem Landgericht Bonn: Sind sechs Jahre Haft zuviel? Foto: picture alliance / dpa

KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen einen salafistischen Attentäter aufgehoben, da er das Strafmaß als unangemessen betrachtet. Der Täter sollte unter anderem wegen eines Messerangriffs auf Polizisten eine sechsjährige Haftstrafe absitzen, wogegen er erfolgreich Einspruch eingelegt hatte. Das Verfahren gegen den 27 Jahre alten Türken muß nun in Teilen vor dem Landgericht Bonn neu verhandelt werden, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet.

Der strenggläubige Moslem hatte im Mai 2012 eine Demonstration der islamkritischen Partei Pro NRW angegriffen. Als Mohammed-Bilder des dänischen Karikaturisten Kurt Westergaard gezeigt wurden, rannte der Türke mit einem Messer bewaffnet in Richtung der Demonstranten und begann, auf die sie abriegelnden Polizisten einzustechen. Bevor er überwältigt werden konnte, gelang es ihm noch, zwei Polizeibeamte durch Messerstiche zu verletzen. Er wurde daraufhin wegen gefährlicher Körperverletzung, Landfriedensbruch und Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt.

Aus Sicht des Bundesgerichtshofs sei die Begründung für eine derart hohe Strafe allerdings „bedauerlich knapp ausgefallen“, monierte der Vorsitzende Richter Thomas Fischer. Das Landgericht hatte den Angriff auf „Repräsentanten des Staates“ als strafverschärfend gewertet. Auch sei der Attentäter vom Verfahren „in keiner Weise zu beeindrucken“ gewesen. Das Bundesgerichtshof sah hier eine rechtswidrige Doppelbestrafung, da im Strafmaß bereits der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeflossen sei. Der Gewalttäter darf nun auf ein milderes Urteil hoffen. (FA)

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