MÜNCHEN. Das Oberlandesgericht München wird im Prozeß gegen den sogenannten „Nationalsozialistischen Untergrund“ keine Vertreter der Türkei als offizielle Beobachter zulassen. Sowohl der türkische Botschafter, als auch der Menschenrechtsbeauftragte des türkischen Parlamentes hatten einen festen Sitz im zweihundert Plätze umfassenden Gerichtssaal gefordert.
Eine entsprechende Bitte des von Sebastian Edathy (SPD) geleiteten Untersuchungsausschusses des Bundestages wurde vom Gericht abschlägig beantwortet. Aufgrund des geringen Platzangebotes könne für die türkischen Offiziellen keine Reservierungen vorgenommen werden. Wegen einer großen Zahl von Nebenklägern stehen nur fünfzig Plätze für Medienvertreter und weitere fünfzig Plätze für die Allgemeinheit zur Verfügung.
Edathy droht Gericht mit politischem Druck
Edathy zeigte sich nach Angaben der Süddeutschen Zeitung über die Entscheidung des Gerichtes „verwundert“ und bezeichnete sie als „Affront“ gegenüber den berechtigten, nationalen Interessen der Türkei. „Soll sich der türkische Botschafter etwa in die Schlange der Besucher einreihen, zusammen mit Neonazis, die zum Prozess wollen?“ Edathy kündigte an, sich an das Auswärtige Amt zu wenden. „Offenbar hat das Gericht die außenpolitischen Implikationen nicht im Auge.“ (FA)